Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 66

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12.21

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der heutige Tag ist sicher ein ganz besonderer Tag, und ich hoffe, daß auch die mediale Berichterstattung darauf in entsprechender Weise Bezug nimmt.

Der Antrag der Frau Kollegin Maria Rauch-Kallat sieht vor, dem Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes einen neuen Absatz, den Abs. 2, anzufügen, der auf die behinderten Menschen Bezug nimmt. Art. 7 wird wie folgt ergänzt:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung der behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Es handelt sich dabei um einen Antrag von besonderer Qualität und Notwendigkeit, und ich freue mich daher, daß wir diesbezüglich eine konsensuale Linie finden konnten, die heute beschlossen werden wird. Ich meine, daß wir damit in unserem Land einen wesentlichen Schritt setzen, und betrachte daher diese Beschlußfassung als wichtige Maßnahme unserer Gesetzgebung überhaupt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Weiters soll ein unabhängiger Bundesasylsenat geschaffen werden. Zweck des betreffenden Antrages ist es daher auch, einen weiteren unabhängigen Verwaltungssenat als oberste Beruungsbehörde in Asylsachen einzurichten.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Warum machen wir das? – Es geht darum, das Asylgesetz, das in den neunziger Jahren geschaffen wurde, in diesem Bereich den Veränderungen in Europa anzupassen. Besonders wichtig war es, die Arbeitsmigration, die aufgrund von Mißbrauch im Asylbereich entsteht, zu verhindern und die Entscheidungsdauer der Verfahren deutlich zu senken. Diese Ziele wurden erreicht.

Im Laufe der letzten Jahre haben sich die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch derart verändert, daß die Notwendigkeit besteht – auch aufgrund der internationalen Verpflichtungen –, eine neue Einrichtung zu schaffen, um den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten und zu einer schnelleren Erledigung zu kommen.

Herr Kollege Barmüller! Sie haben gesagt, daß von der Einführung einer Eingabegebühr auch der unabhängige Bundesasylsenat betroffen ist. Das ist nicht richtig. (Abg. Mag. Barmüller: Das habe ich ja nicht gesagt!) – Sicherlich. Wir haben damit eine sehr wichtige Maßnahme getroffen, damit erstens die Verfahren rascher abgeführt werden können und zweitens auch eine Entlastung eintritt. Wir haben ja gerade auch hier in sehr vielen Debatten davon gesprochen, daß die Zahl der anhängigen Verfahren beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof derart hoch ist, daß man dafür eine Lösung finden muß.

Ich darf dazu gemeinsam mit dem Kollegen Kräuter folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses 785 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Gesetzesantrag im eingangs bezeichneten Bericht des Verfassungsausschusses wird wie folgt geändert:


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