Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 81

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Es ließe sich dafür eine Fülle weiterer Argumente vorbringen. Stellen Sie sich etwa vor, was geschähe, wenn ein Assistent sich zwar nach einem Jahr nicht bewährt hätte, aber das auf eine Weise, daß ihm trotzdem nicht gekündigt wird. Auch ein solcher Assistent müßte nach einem Jahr mit selbständiger Lehrtätigkeit beauftragt werden.

Wir glauben, daß die entsprechenden Voraussetzungen erst nach vier Semestern gegeben sind.

Mit dem einen Abänderungsantrag möchte ich mich argumentativ gegen die Novelle begnügen und im übrigen nur wiederholen, daß wir nicht bereit sind, dem vorhandenen Flickwerk einen weiteren Flicken zu applizieren. Allerdings begrüßen wir die Entschließung. Der Abänderungsantrag ist von mir bereits eingebracht worden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Graf: Es ist ein Entschließungsantrag!)

13.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, der soeben verlesen wurde, ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

13.21

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in dieser Funktionsperiode ein sehr ambitioniertes Programm vorgenommen, das von einer UOG-Novelle, die in wenigen Stunden auf der Tagesordnung stehen wird, über das Universitäts-Studienrecht bis hin zur Dienstrechtsreform reicht.

Heute geht es um eine tiefgreifende Umgestaltung des Dienstrechts, und es entsteht ein zwar nicht völlig neues, aber stark verändertes Dienstrecht. Darüber ist im wesentlichen seit Frühsommer letzten Jahres verhandelt worden. Auch wenn mein Vorredner von einem Flickwerk gesprochen hat, stehen doch alle Gruppen, die daran mitgewirkt haben, zum vorliegenden Verhandlungsergebnis. Darin zeigt sich, daß die Sozialpartnerschaft auch auf Hochschulebene funktioniert.

Ich möchte mich weniger mit dem Gesetzestext – dieser wird in den Beilagen ausführlich erläutert – als mit den paar Punkten befassen, in denen wir uns erlaubt haben, vom Verhandlungsergebnis ein wenig abzuweichen. Das Problem beim Dienstrecht besteht ja darin, daß es auf der einen Seite ein von den Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern ausgehandeltes Ergebnis und auf der anderen Seite das Parlament, die Abgeordneten gibt, die sich dazu ebenfalls eine Meinung zu bilden und das Gesetz zu beschließen haben. Über die wenigen Punkte, in denen es zu Abweichungen gekommen ist, wurde bereits das Gespräch mit den betroffenen Gruppen gesucht.

Es geht um die neuen Vertragsprofessoren – das ist ein neuer Typus von Universitätslehrern, der im Zusammenhang mit dem UOG 1993 steht – und die Stiftungsprofessoren, wie es sie weltweit an verschiedenen Universitäten schon gibt und mit denen wir jetzt erste Erfahrungen sammeln wollen. Ich nehme an, daß Kollege Lukesch auf dieses Thema näher eingehen wird.

Vom Verhandlungsergebnis abgewichen sind wir auch in der Emeritierungsregelung, allerdings ebenfalls nicht, ohne die betroffenen Gruppen auf ihre unterschiedlichen Positionen hin zu befragen. Die Emeritierung ist jetzt nicht mehr auf Antrag des Betroffenen möglich, sondern die Fakultät faßt darüber einen entsprechenden Beschluß. Es ist das zugegebenermaßen eine Einschätzungsfrage, worin die günstigere Regelung für die Betroffenen besteht, sowohl für die Fakultät als auch für die zu emeritierenden Professorinnen und Professoren. Wir sind der Ansicht, daß zunächst ein Beschluß der Fakultät vorliegen sollte; selbstverständlich werden vorher darüber Gespräche mit den Betroffenen geführt werden.

Weiters wurde die Regelung dadurch abgeändert, daß – befristet auf zwei Jahre – die Lehrverpflichtungen der Assistenten um zwei Stunden erweitert wurden, damit auch jene Institute, die


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