Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 179

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Partner betreffend supplementäre Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, eingebracht im Zuge der Debatte um den Bericht des Verkehrsausschusses (823 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres werden ersucht, die Effizienz des Einsatzes verfügbaren Personals und vorhandener Geräte zur Messung der Fahrgeschwindigkeit und zur Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft weiter zu verbessern und dadurch die Kontrolltätigkeit gezielt an neuralgischen Punkten zu verstärken. Darüber hinaus werden die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und für Inneres ersucht, bewußtseinsbildende Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, beizutragen, das Lenken eines Fahrzeuges unter jeglichem Alkohol-, Suchtgift- oder Medikamenteneinfluß sowie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gesellschaftlich zu ächten."

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Meine Damen und Herren! Die Zustimmung zu diesem unseren Entschließungsantrag wird für Sie und für uns eine Nagelprobe sein, um zu sehen, wie ernst Sie es mit Ihrer Forderung nach mehr Kontrolle im Straßenverkehr meinen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt, steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. König. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.03

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann in dieser Frage verschiedener Meinung sein – das trifft auf die Bevölkerung zu, und das ist auch hier im Hohen Haus zum Ausdruck gekommen –, was man nicht kann und nicht sollte, ist, den, der eine andere Meinung hat, zu diffamieren. Und genau das wird jedoch in dem Schreiben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, das schon erwähnt worden ist, in einer Weise getan, die wirklich bedenklich ist. (Abg. Kiss: Ekelhaft!) Davon zu sprechen, daß 30 bis 50 Verkehrstote "eingespart" werden können, und dem, der der Auffassung ist, daß diese Maßnahme dazu nicht beitragen kann, dafür überhaupt keinen Beweis zu erbringen, ist eine Argumentation, die einer Institution, die zu Objektivität verpflichtet ist, nicht entspricht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es wird nämlich nicht nur nicht bewiesen, sondern es wird im Gegenteil durch die Praxis widerlegt, und es ist zu Recht in der Debatte schon darauf hingewiesen worden, daß Länder mit 0,5 Promille keine andere Unfallstatistik haben als jene mit 0,8. Sogar die Oststaaten mit 0,0 Promille haben keine besseren Ergebnisse. Es ist ein Wunsch, die Unfallrate dadurch zu senken, aber es ist nicht die Realität.

Daher ist es unsere Auffassung, daß man die wirksamste Maßnahme dort ansetzen muß, wo die größte Unfallgefährdung besteht. Dazu liefert das Kuratorium – wahrscheinlich unfreiwillig – sogar den Beweis dafür, denn in diesem Schreiben vom 7. Juli 1997 berichtet es, daß in Graz ein Drittel aller Autofahrer, die wegen Alkohol angehalten und überprüft wurden, über 1,5 Promille hatten.

Das ist es ja, was Kollege Kukacka angesprochen hat: Das ist die größte Risikogruppe! Sie muß man durch drastische Strafen entsprechend präventiv abschrecken, notfalls auch sanktionieren, und da muß die Kontrolle, die Bekämpfung der Alkoholisierung wirksam einsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)


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