Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 87

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Was ist, wenn die Polizei in der Nacht heimlich, still und leise eindringt, in der Annahme, niemand ist drinnen, aber dort zwei große scharfe Hunde sind? – Werden diese gleich erschossen, werden die vergiftet, oder wird das mit der Knackwurst-Methode erledigt, oder zieht sich die Polizei einfach zurück?

Was ist, wenn jemand in den Räumen ist, in die die Polizei in der Nacht eindringt, um die Wanze anzubringen? Der sieht sich auf einmal eindringenden Zivilisten gegenüber, sieht sich bedroht und zieht die Pistole. – Wird er gleich erschossen, oder kommt ein Feuergefecht? Geht der Polizist auf den Gang und telephoniert mit Generaldirektor Sika? – Wahrscheinlich. (Abg. Dr. Fekter: James Bond!) Denn Generaldirektor Sika ist gefragt worden, wie das geregelt ist. Darauf hat er gesagt: Das werden wir von Fall zu Fall regeln. – Das ist eine schöne österreichische Antwort. Der Polizist wird sich also zurückziehen und wird sagen: Herr Generaldirektor! Ich bin am Handy, ich bin der "Kottan" am Handy, da drinnen sind zwei scharfe Hunde und jemand mit einer Pistole. Was sollen wir machen? – Ich weiß nicht, ob das wirklich eine seriöse Regelung für eine solche Sache ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Dieses und anderes mehr berücksichtigt ein entsprechender Abänderungsantrag der Freiheitlichen. Ich darf in diesem Zusammenhang erwähnen, daß ich brieflich und fernmündlich vom Präsidenten des Rechtsanwaltskammertages, Dr. Klaus Hoffmann, aufgefordert worden bin, hier dem Gremium mit allem Nachdruck vorzutragen, daß es ein ernstes Anliegen der Rechtsanwaltschaft ist, daß die Ausnahme – hier natürlich in erster Linie die Verteidiger in Strafsachen – vom Verwanzen der Besprechungsräume der Verteidiger eine Notwendigkeit unserer Rechtskultur gegenüber ist und Platz greifen sollte.

Es gibt folgende Kernpunkte in dem aufliegenden Abänderungsantrag. Das ist zunächst einmal die unbedingte Ausnahme der sensiblen Orte der Vertrauensberufe vom Lauschangriff, die einen der Hauptgegenstände dieses Antrages bildet.

Das ist zweitens das Einziehen einer höhergelegenen Untergrenze für die Anwendung von Lauschangriff und Rasterfahndung – einer Untergrenze insofern, als wir uns vorstellen, daß diese beiden heiklen und gefährlichen Mittel nur bei organisierter Kriminalität oder dann, wenn die Höchststrafdrohung mehr als zehn Jahre beträgt, angewendet werden dürfen.

Ein Anliegen der Freiheitlichen ist es auch, daß bei Gefahr im Verzug nicht der Untersuchungsrichter allein entscheiden kann, entscheiden muß, entscheiden soll, sondern daß es immer die Ratskammer sein muß, die die Verantwortung zu tragen hat.

Weiters sind wir dagegen, daß in einem Nebensatz dieser Vorlage eingeführt wird, daß auch bei der Strafdrohung mit "lebenslang" eine bedingte Verurteilung ausgesprochen werden soll dürfen.

Dann gibt es ein Verlangen in dem Abänderungsantrag – auch das ist einer der Kernpunkte –, daß ein neuer Tatbestand § 302a Strafgesetzbuch eingeführt wird, also angehängt an den Mißbrauch der Amtsgewalt, und zwar für den Fall, daß es zum Mißbrauch bei der Anwendung dieser beiden heiklen Mittel durch Exekutivbeamte kommt.

Und dann steht noch drinnen, daß wir uns einen vertraulichen Unterausschuß des Justizausschusses des Nationalrates zur konkreten Berichterstattung wünschen, ähnlich wie der Stapo-Ausschuß und der Nachrichtendienst-Ausschuß, die tätig sind.

Das ist der Abänderungsvorschlag in seinen Kernpunkten, den die Freiheitlichen vorgelegt haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen ist schriftlich eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Seines Umfanges wegen lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im übrigen wird der Text dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden. (siehe S. 169)


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