Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 143

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Das Stammkapital der WAG in der Höhe von ursprünglich 75 Millionen Schilling ist im Jahre 1989 durch Teilauflösung von gesetzlichen Rücklagen auf 524 Millionen erhöht worden. Diese Rücklagen wurden bei der Gründung der WAG im Jahre 1957 gebildet. Der Bund hatte also Vermögen in die Gesellschaft eingebracht.

Strittig war in diesem Zusammenhang nicht die Bewertung selbst, sondern ob dieses Vermögen durch den Bund originär erworben wurde oder nach wie vor als ein von der seinerzeitigen Vorgängergesellschaft gemeinnützig erwirtschaftetes Vermögen anzusehen ist.

Auf der Basis des durch die Rücklagenauflösung erhöhten Stammkapitals sind für die Geschäftsjahre 1989 bis 1993, wie Sie wissen, Dividenden von jährlich ungefähr 25 Millionen Schilling beschlossen worden. Bei der Anwendung der seinerzeitigen Eigenkapitalbildung von 75 Millionen hätte sich eine jährliche Dividende von etwa nur 3 Millionen Schilling ergeben. Die Differenz aus der Ausschüttung im fraglichen Zeitraum beläuft sich daher mit Zinsen inzwischen auf 126 Millionen Schilling. Das erhöhte Stammkapital wurde nicht als dividendenfähig anerkannt.

Wie Sie richtig ausgeführt haben, hat die Oberösterreichische Landesregierung diese Stammkapitalerhöhung als nicht dividendenfähig beurteilt. Es gab dann die von Ihnen zitierte Aufhebung des Beschlusses, einen neuerlichen Beschluß und letztendlich dadurch auch den Auftrag, eine Lösung dieser Frage herbeizuführen.

Ich möchte Ihnen sagen, daß im Jahresabschluß per 31. Dezember 1996 die an den Bund ausgezahlte Mehrdividende als Forderung der WAG gegenüber dem Bund ausgewiesen werden wird. Die diesbezügliche Beschlußfassung der Generalversammlung der WAG über den Jahresabschluß 1996 ist durch den Eigentümer Bund heute erfolgt. Der Forderungsbetrag in der Höhe von 125 Millionen ist damit anerkannt und wird auch bereinigt.

Ich habe bereits diesbezügliche Gespräche mit dem oberösterreichischen Landeshauptmann geführt. Da wir diese Angelegenheit auch durch Grundtäusche über die Bühne bringen wollen, wird sich das Parlament mit dieser Angelegenheit noch zu beschäftigen haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Abgeordneter Eder. Ich erteile ihm das Wort und mache ihn darauf aufmerksam, daß von nun an die Redezeit für jeden Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

17.33

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eigentlich jetzt eine eher angenehme Aufgabe. Ich kann nämlich sowohl meinem Vorredner aus den Reihen der Abgeordneten als auch dem Herrn Bundesminister zustimmen: Grundsätzlich war und bin ich ein Anhänger, daß Gelder, die im wohnwirtschaftlichen Kreislauf sind, auch im wohnwirtschaftlichen Kreislauf eingesetzt werden sollen. Aber nicht als "Sparkasse", um gleich auf Ihre letzte Bemerkung zurückzukommen, sondern man soll die Gelder wohnwirtschaftlich eben so einsetzen, indem man Grundstücke kauft und Wohnungen errichtet, vor allem für junge Familien leistbare Wohnungen. – Das ist das eine.

Zum anderen handelt es sich hier im speziellen Fall durchaus um die Frage, wie dann bei Kapitalaufstockungen des Eigentümers auch entsprechende Renditen oder Dividenden entnommen werden können. Hier gibt es eine klare Regelung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, die im wesentlichen besagt, daß die jährlich zulässige Dividendenzahlung vom erwirtschafteten Gewinn und von der Höhe des Stammkapitals – und das ist entscheidend – abhängig ist und einer gesetzlichen Dividendenbeschränkung unterliegt.

An und für sich ist das ja jetzt schon ausdiskutiert, was Sie kritisiert haben, denn der Herr Bundesminister hat das ja klar beantwortet, und ich gehe davon aus, daß diese Transaktion jetzt


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