Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 206

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Es wurde von Herrn Abgeordneten Meisinger auf die Finanzsituation des Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds Bezug genommen. Ich darf Ihnen die letzten Entwicklungen zur Kenntnis bringen: Der Rechnungsabschluß des IESG weist zum Jahresende 1996 einen Betrag von 5,9 Milliarden Schilling aus, was einen Rückgang im Vergleich zu den vergangenen Jahren bedeutet. Für Juni ist ein Betrag von 5,2 Milliarden Schilling ausgewiesen. Daraus wird die Rückführung der offenen Beträge deutlich.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Meiner Meinung nach haben wir, wenn diese Gesetzesvorlage beschlossen wird, wieder einen wichtigen Schritt zur Absicherung der Arbeitnehmerrechte, zur Harmonisierung des neuen Insolvenzrechts und damit auch zu ein bißchen mehr Gerechtigkeit getan.

Erlauben Sie mir noch einige wenige Bemerkungen zum zweiten Komplex, der hier diskutiert wird, dem Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz.

Es wurde in diesem Hohen Haus und auch gestern in der Fragestunde die Frage der Sondernotstandshilfe wiederholt angesprochen. Ich möchte nicht noch einmal auf alle Details eingehen, aber ich glaube, daß wir mit dieser kleinen Gesetzesänderung, aber auch mit jener Verordnung, die ich bereits unterschrieben habe, die in Kürze kundgemacht wird und die praktisch zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, das heute beschlossen werden wird, Geltung erlangen wird, eine wesentlich bessere Rechtsstellung für die in erster Linie betroffenen Frauen schaffen können. Ich habe mit dem Gemeindebund und auch mit dem Arbeitsmarktservice sehr intensive Gespräche darüber geführt, daß eine entsprechende Umsetzung im Sinne der Intentionen des Gesetzgebers und im Sinne der Frauen erfolgt. Es wurde mir sowohl vom Arbeitsmarktservice als auch vom Gemeindebund zugesagt, daß eine gleichlautende Information an alle arbeitslosen Notstandshilfebezieher ergehen wird und daß man deren betreuungspflichtige Situation entsprechend berücksichtigen wird.

Ich glaube, sehr geschätzte Damen und Herren, daß wir mit dem heutigen Beschluß, mit dieser Verordnung, mit der akkordierten Vorgangsweise des Gemeindebundes, aller Gemeinden und des Arbeitsmarktservice den Wünschen und Anliegen dieses Hohen Hauses Rechnung tragen, aber in erster Linie natürlich insbesondere den Frauen mit Betreuungspflichten entgegenkommen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.02

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ist schon fast alles gesagt worden. Ich möchte nur noch einen Gesichtspunkt ergänzen.

Uns geht es bei dieser Novellierung natürlich auch darum, daß neben der Sicherung von gerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern auch eine längerfristige Sanierung dieses Fonds möglich ist, der zur Sicherung der Entgeltansprüche eingerichtet worden ist. Wir wissen, daß dieser Fonds derzeit einen sehr hohen Schuldenstand hat. Dieser soll abgebaut werden, und in den letzten Monaten ist dies auch teilweise gelungen. Weitere Schuldentilgungen sind in der nächsten Zeit sicherlich notwendig.

Ich möchte einer Feststellung des Herrn Abgeordneten Öllinger entgegentreten: Die Arbeitszeitflexibilisierung setzt grundsätzlich Kollektivverträge voraus. Wenn es Kollektivverträge für die Flexibilisierung gibt, so gelten diese natürlich auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes. Es ist also meiner Ansicht nach nicht richtig, daß aufgrund des Arbeitszeitgesetzes Situationen eintreten können, in welchen das passiert, was Sie in Ihrer Rede erwähnt haben. Noch einmal: Ich bin eher der Meinung, daß die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt sind. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)


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