Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 12

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Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Peter. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

11.04

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Vor Ihnen steht ein Unternehmer, für den der Arbeitnehmerschutz ein wesentlicher Teil seiner Unternehmenskultur ist, und vor Ihnen steht ein liberaler Abgeordneter, der sich ausdrücklich – auch im Namen seiner Partei – zum Arbeitnehmerschutz bekennt. Ich gehöre zu den wenigen Abgeordneten des Hohen Hauses, die die Regelungen des Arbeitnehmerschutzes im eigenen Betrieb durchführen dürfen, und glaube mich daher berufen, dazu zu sprechen und Ihnen davon zu berichten.

Ich weiß, daß wir den Arbeitnehmerschutz in Österreich EU-Richtlinien folgend umgesetzt haben, und ich weiß auch, daß andere europäische Staaten ebenfalls dazu verpflichtet sind. Ich halte aber eines fest: Die Art und Weise, wie wir in Österreich diese Richtlinien zum Arbeitnehmerschutz umgesetzt haben, ist weltmeisterlich. Die Richtlinien sind weltmeisterlich im Produzieren von Verwaltungsaufwand, weltmeisterlich in der Bürokratie in den Betrieben, und sie sind weltmeisterlich in der Erhöhung der Arbeitskosten – genau in dem Punkt also, hinsichtlich dessen wir uns schon in so vielen Debatten darauf geeinigt haben, daß Arbeitskosten Beschäftigung behindern. Arbeitskosten stärken die Rechte derer, die Arbeit haben, aber sie nehmen jenen die Möglichkeit, die keine haben.

Lassen Sie mich auf das Thema eingehen. Wir unterscheiden dabei drei Ebenen: erstens die Evaluierung der Gefahren, zweitens die Frage der Präventivdienste der Sicherheitsfachkräfte und drittens den Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung.

Ich kann mich diesbezüglich nur an Präsident Kaun der Wirtschaftskammer Oberösterreich halten, der eines ganz klar gesagt hat: So, wie diese Arbeitnehmerschutzgesetze umgesetzt werden, sind sie für die Betriebe weit überzogen, zu bürokratisch und zu teuer.

Wenn Sie Sicherheitsfachkräfte einsetzen, dann schreibt Ihnen das Gesetz vor, wie viele Stunden je Mitarbeiter Sie diese einzusetzen haben, gleichgültig, ob Sie einen gefährdeten Betrieb oder einen Betrieb mit reiner Bürotätigkeit haben.

Wir haben zum Beispiel im Bereich des Bauwesens siebenmal so viele Arbeitsunfälle wie im Bereich der Dienstleistung – eine völlig natürliche Entwicklung, weil die Arbeit am Bau eben gefährlich ist –, wir haben im Bereich von Reparaturen von Gebrauchsgütern, im Bereich von Kfz-Werkstätten immer noch eine fünfmal so hohe Unfallhäufigkeit wie zum Beispiel in einer Steuerberatungskanzlei; trotzdem wird weiterhin der Einsatz der Sicherheitsfachkraft in derselben Stundenanzahl vorgeschrieben. Das, meine Damen und Herren, ist wahrlich reine Geldvernichtung!

Die Ausbildung einer Sicherheitsfachkraft im Betrieb kostet das Unternehmen 100 000 S. Haben Sie das Unglück, daß dieser Mitarbeiter Sie verläßt, kann ich Ihnen nur das Beispiel von "Mensch ärgere dich nicht" bringen: Dann sind Sie beim "Mensch ärgere dich nicht" eben geworfen worden, dann müssen Sie wieder einen Sechser würfeln, also wieder 100 000 S setzen, um die nächste Mitarbeiterin oder den nächsten Mitarbeiter auszubilden. Machen Sie es über externe Kräfte, haben Sie Stundensätze zu bezahlen, die weit über 900 S liegen.

Meine Damen und Herren! Es geht nicht darum, keine Evaluierung vorzunehmen – ganz klar müssen wir uns die Arbeitsplätze anschauen, müssen wir schauen, was notwendig ist, was verbessert werden muß, was gerichtet werden muß –, es geht nicht darum, daß es im Betrieb keine Sicherheitsvertrauenspersonen geben soll, die sich um die Umsetzung dieser Auflagen kümmern – nebenbei gibt es auch noch das Arbeitsinspektorat, das ebenfalls die Aufgabe hat, diese Dinge im Betrieb ganz klar zu überprüfen –, aber es geht darum, daß Sie eine sinnvolle Sache so umgesetzt haben, daß sie zu Kosten in den Unternehmungen führt, die schlichtweg abstrus sind. (Beifall beim Liberalen Forum.)


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