Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 148

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schon in Bewegung geraten. Es ist also eine grundsätzliche Bereitschaft der betroffenen Kreise zu einer Gesamtreform feststellbar.

Nicht nur für mich steht der Bedarf nach der Genossenschaft als einer eigenständigen Gesellschaftsform außer Zweifel. Gerade in einem weltwirtschaftlichen Umfeld, das von einer zunehmenden Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen, der Internationalisierung der Märkte und überhaupt von einem generell schärfer werdenden Wettbewerb und Rationalisierungsdruck gekennzeichnet ist, könnte, quasi gegensteuernd, die Ursprungsidee gemeinschaftlicher Selbsthilfe von Wirtschaftsbetrieben gegenüber übermächtiger Konkurrenz und Machtungleichgewichten erst recht Bedeutung gewinnen.

Auch die bestehenden Grundsätze des Genossenschaftswesen – das Prinzip des freien Zutritts, die demokratische Stimmrechtsverteilung, die begrenzte Verzinsung der Einlage, die Orientierung an den Aktivitäten der jeweiligen Mitglieder, die Verwendung des Überschusses zur Entwicklung der Genossenschaft und für gemeinsame Dienste, die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung und der Grundsatz des Vorrangs der Person gegenüber dem Kapital – haben nach wie vor Bedeutung für die durch Klein- und Mittelbetriebe geprägte Wirtschaftsstruktur Österreichs.

Die Reform des österreichischen Genossenschaftsrechts wird sich aber auch der Aufgabe stellen müssen, genossenschaftlichen Großstrukturen, die vielleicht nicht mehr als idealtypische Genossenschaften angesehen werden können, aber doch Realität sind, die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Wirtschaften in einem verschärften wirtschaftlichen Klima zu erhalten und zu verbessern.

Ziel der Genossenschaftsreform ist es also, diese Gesellschaftsform an die aktuellen Erfordernisse anzupassen und für die Zukunft noch attraktiver zu machen. Dazu könnte eine Abstimmung des Genossenschaftsrechts mit dem sonstigen Gesellschaftsrecht, allerdings unter Herausarbeitung und Berücksichtigung der die Genossenschaft von anderen Unternehmensformen unterscheidenden und ihnen gegenüber auszeichnenden Besonderheiten, die legistische Erfassung privatautonom entstandener Gebilde, wie des in der Praxis so bedeutsamen Genossenschaftsverbundes, sowie die inhaltliche und sprachliche Modernisierung des Genossenschaftsrechts einen wesentlichen Beitrag leisten.

Als ausgezeichnete Grundlage für die Gesamtreform des Genossenschaftsgesetzes steht uns ein über meine Initiative im Rahmen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Rechtsvorsorge und Urkundenwesen erarbeiteter Entwurf eines Genossenschaftsgesetzes zur Verfügung, der auch Gegenstand einer vom Bundesministerium für Justiz veranstalteten Enquete am 31. Jänner dieses Jahres in Salzburg war, wo diesem Entwurf allgemein ein hoher Standard zugebilligt wurde.

Wenn auch einem derart bedeutenden und umfassenden Reformvorhaben, wie es das einer Genossenschaftsreform ist, ein gewisser Zeitrahmen für die fachliche Diskussion und für die politische Meinungsbildung zugebilligt werden muß, meine ich aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Diskussionen doch, daß die Arbeiten auf Basis einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten zügig fortschreiten und noch in dieser Legislaturperiode beendet werden können. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Mag. Stoisits vor. – Bitte, Frau Abgeordnete. 8 Minuten stehen Ihrem Klub noch zur Verfügung.

20.38

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar ve#er! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Grundsätzlich begrüßen wir Grüne die Reform des Genossenschaftsrevisionsrechts, weil dadurch eine Bereinigung und Modernisierung, eine Zusammenfassung von Rechtsquellen erfolgt.


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