Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 149

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Ich verhehle aber nicht, Herr Bundesminister, daß es in einigen Punkten – und das wurde ja schon kritisiert – Lösungen gibt, die mir nicht gefallen, mit denen ich unzufrieden bin. Ich sage es nur in Stichworten, damit die 2 Minuten Redezeit reichen: keine sofortige Auflösung der gemischten Verbände, unzureichender Datenschutz, auch unzureichende Kriterien bei der Qualifikation von Revisoren; das könnte zu Problemen führen. Das sind unsere Kritikpunkte.

Was das Klima, die Vorgangsweise und die Arbeit im Justizausschuß anbelangt, bräuchte ich jetzt 15 Minuten, um den Damen und Herren zu schildern, wie groß das Unbehagen über die Vorgangsweise war, darüber, wie dieses Gesetz in den Ausschuß gekommen ist und jetzt hier im Plenum behandelt wird. Da kann ich der Frau Vorsitzenden Dr. Fekter Kritik nicht ersparen. Ich bin sehr erstaunt und überrascht über den Wandel des Klimas und der Vorgangsweise; ich war jahrelang anderes gewöhnt. Das ist jetzt wirklich sehr vornehm und sehr nobel und sehr zurückhaltend formuliert.

Wie gering der Wille der beiden Koalitionsparteien, sich umfassend mit dem Genossenschaftsgesetz zu befassen, ist, zeigt die Tatsache, daß ein vernünftiger Antrag der Freiheitlichen Partei – so etwas gibt es ja auch in dieser Sache – nicht die Zustimmung gefunden hat, was ich sehr bedauere. Wir werden deshalb den Ausschußbericht ablehnen, dem Gesetz allerdings in dritter Lesung, wenn auch mit Vorbehalten, zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

20.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiter Herr Abgeordneter Schwarzenberger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.40

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Nach den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes müssen alle Genossenschaften grundsätzlich dem sachlich und örtlich zuständigen Revisionsverband als Mitglied angehören. Die Revision enthebt die Verwaltungsorgane der Genossenschaft nicht der gesetzmäßigen und der satzungsmäßigen Verantwortung und greift auch nicht in die Selbstverwaltung der Genossenschaft ein, sondern hat vielmehr eine beratende Funktion, eine rechtssichernde Funktion. Die Revision kann nur Mängel aufzeigen. Abstellen muß diese Mängel der Vorstand beziehungsweise der Aufsichtsrat der Genossenschaft selbst.

Die Revision einer Genossenschaft unterscheidet sich insofern vom Wirtschaftstreuhänder der Kapitalgesellschaften, als hier nicht allein die Rechtmäßigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit mit geprüft werden. (Abg. Mag. Schreiner: Das stimmt nicht!) Es ist ein Unterschied: Eine Kapitalgesellschaft hat Gewinnmaximierung zum Ziel. Eine Genossenschaft hat sozusagen die Förderung des Mitglieds beziehungsweise seines Betriebes zum Ziel. (Abg. Dr. Haselsteiner: Das stimmt nicht, Herr Schwarzenberger!)

Und wenn, vor allem im Ausschuß, die gemischten Verbände derart kritisiert wurden, möchte ich schon feststellen – das Beispiel brachte im Ausschuß der Abgeordnete Reichhold, vorhin aber auch der Abgeordnete Schreiner –, daß es an und für sich nicht möglich ist, daß der Revisor sozusagen einen Geschäftsführer von seinem Amt enthebt und die Revision sozusagen selbst einen Geschäftsführer einsetzt.

Wir haben uns erkundigt: Es hat in Kärnten einen Fall gegeben, wo die Revision festgestellt hat, daß die Genossenschaft ein Sanierungsfall ist, wobei die kreditgebenden Banken verlangt haben, um die Kredite weiter zu gewähren, daß ein Sanierungsgeschäftsführer eingesetzt wird. Man muß allerdings dazusagen, daß von den verantwortlichen Organen dieser Genossenschaft von fünf drei deklarierte FPÖ-Funktionäre sind (Abg. Dr. Khol: Jetzt kommt’s!) und der neue Geschäftsführer dann bei nur einer Gegenstimme eingesetzt wird. Der alte Geschäftsführer, der diesen Sanierungsfall verursacht hat, hatte einen "Bomben"-Geschäftsführervertrag, mit einer Nettomonatsentschädigung, von der Nationalratsabgeordnete nur träumen können. (Abg. Dr. Khol: Wieviel?) Aus diesem Grunde konnte diese Genossenschaft in dieser Form nicht mehr funktionieren. (Abg. Dr. Khol: Wieviel kriegt er?) Ich werde dir das unter vier Augen sagen, wieviel dieser Geschäftsführer netto erhalten hat. Er bekam dann auch noch eine hohe Abfertigung, als das Dienstverhältnis gelöst werden mußte. (Abg. Dr. Graf: 78 000 S!)


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