Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 153

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Herr Kollege Reichhold! Zum zweiten: Wenn ein Geschäftsführer einer Genossenschaft so hervorragend arbeitet wie derjenige, den Sie in besagter Genossenschaft meinten, dann wird niemand – weder der Vorstand noch sonst jemand – an seinen Fähigkeiten zweifeln und eine Änderung herbeiführen, außer er führt die Genossenschaft wirtschaftlich in den Abgrund. (Abg. Ing. Reichhold: Außer Sie kriegen ihn nicht! Außer Sie kriegen eine politische Revision!)

Herr Kollege Reichhold! Zum dritten: Niemand kann einer Genossenschaft vorschreiben, wo sie die Kredite oder die Finanzierung hernimmt. Niemand kann den Genossenschaften das vorschreiben. (Abg. Dr. Haider: Was ist mit dem Parteifreund?)

Herr Kollege Reichhold! Zum vierten meinten Sie, eine Genossenschaft könne nur vom zuständigen Revisionsverband geprüft werden. Ich berichtige auch das: Die oberösterreichische Raiffeisen-Landesbank wird von der KPMG geprüft, weil sie ein internationales Testat braucht. Nehmen Sie daher zur Kenntnis, daß auch dies möglich ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haider: Die KPMG hat beim "Konsum" auch "gut" gearbeitet! – Abg. Dr. Khol: Der Reichhold weiß ja nicht, worum es geht! Der Reichhold ist ein begabter Amateur, aber nicht mehr! – Weitere Zwischenrufe.)

20.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 872 der Beilagen. Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schreiner und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Schreiner und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I § 26 Abs. 1 und Artikel V § 2 Abs. 2 bezieht.

Jene Damen und Herren, die diesem Antrag beitreten möchten, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Das ist somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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