Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 159

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jenem Antrag, der die Rückzahlungsverpflichtung bei erhöhtem Karenzgeld vorsieht. Ich bin überzeugt davon, daß wir gemeinsam mit der Frau Sozialministerin diesbezüglich eine Lösung finden werden. – Insoweit meine kurze Stellungnahme zu diesen Anträgen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Blünegger. – Herr Abgeordneter, Ihnen steht 1 Minute Redezeit zur Verfügung.

21.21

Abgeordneter Anton Blünegger (Freiheitliche): Hohes Haus! Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Man kann bei seiner Auffassung betreffend den Sozialstaat und das Wort "sozial", wie die Anträge der Grünen zeigen, auch übertreiben.

Kollege Öllinger! Hinter Ihrem Antrag auf Gewährung eines Karenzgeldes auch bei einem zwei- bis dreimonatigen Auslandsaufenthalt verbirgt sich nur ein übertriebenes Engagement der Grünen für die Ausländer! (Abg. Öllinger: Das schlägt dem Faß den Boden aus! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Denn ginge es nach Ihnen, könnten die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich gekommenen Gattinnen der Gastarbeiter beliebig oft in ihre Exheimat fahren und dort das Karenzgeld beziehen, das eigentlich im Inland zusteht. Ihrem Antrag werde ich sicherlich nicht zustimmen, denn wir Freiheitlichen betrachten das als übertrieben.

Überzogen ist auch Ihr Antrag, wonach Alleinstehende, die den Kindesvater nicht nennen können oder wollen – wobei sicherlich das Wollen im Vordergrund steht –, einen Anspruch auf Karenzgeldzuschuß erhalten sollen. Ich frage mich: Wer zahlt das zurück, wenn die Kindesmutter es nicht tut?

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter, den Schlußsatz bitte! 1 Minute ist leider sehr kurz.

Abgeordneter Anton Blünegger (fortsetzend): Ich bringe den Schlußsatz. – Sie werden sagen: Die Kindesmutter verpflichtet sich ohnehin. Das ist jedoch eine grünäugige Sichtweise! (Abg. Öllinger: Blauäugig!) Es gäbe dafür noch das eine oder andere Beispiel, denn die Haftungsfrage ist sicherlich nicht geklärt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. Frau Abgeordnete, Ihrem Klub steht eine Restredezeit von 2 Minuten zur Verfügung. – Bitte.

21.22

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Wortmeldung auf drei Anträge beziehen und ganz kurz darauf eingehen.

Im großen und ganzen geht es dabei, wie bei all unseren Anträgen, um eine Korrektur der Sparpakete, vor allem des letzten Sparpaketes. Konkret geht es um die Frage des Elternkarenzurlaubes in dem Fall, daß der Vater das Karenzgeld in Anspruch nehmen will, weil sich die Mutter in Ausbildung befindet oder arbeitslos ist. Es ist nicht einzusehen, daß in einer solchen Situation der Vater das Karenzurlaubsgeld nicht in Anspruch nehmen kann! Das gründet auf dem sehr patriarchalischen Modell, wonach primär natürlich die Frauen die Kinder versorgen, und es wird dabei keine Rücksicht darauf genommen, daß sich eine Frau zu diesem Zeitpunkt unter Umständen gerade in Ausbildung befinden kann. Die Frau erfährt so eine doppelte Diskriminierung: Sie muß die Ausbildung unterbrechen, damit das Kind betreut wird, weil der Vater das nicht tun kann, und erhält keine Bezahlung. Eine entsprechende Regelung, mit der auf Frauen in einer solchen Situation Rücksicht genommen wird, erachten wir als ein ganz dringendes Anliegen.


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