Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 87

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ist nur ein Titel für den Verrechnungsvorgang. Diese Möglichkeit haben wir jetzt, und wir nehmen sie gerne in Anspruch, denn wir glauben, daß man viele der geringfügig Beschäftigten in diesem Bereich auffangen und auch zu einer Anstellung bringen kann. Dankbar nehmen dies jene Frauen an – diese melden sich bereits, nachdem sie gelesen haben, daß es das gibt –, denen einige Jahre für die Pension fehlen, denn diese Regelung gibt ihnen die Möglichkeit, doch noch zu einer Pensionsversorgung zu kommen. Es ist eines unser ganz wesentlichen Ziele, den Frauen die Möglichkeit zu geben, zu einer eigenständigen Pension, aber auch zu einer besseren – das widerspricht sich nicht, sondern bedingt einander – Alterssicherung zu kommen. Diesbezüglich, muß ich sagen, stellt dieses Paket, das wir heute beschließen, absolut eine Sensation dar. Es bringt einen weiteren Ausbau unserer Eckpunkte, hat aber auch eine Dimension für die Zukunft und eine ganz starke positive Frauenausrichtung. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Ausführungen der Frau Kollegin Haidlmayr haben mich nur in einem Absatz beeindruckt. Ich gebe ihr recht hinsichtlich der Formulierung, die nicht im Gesetzestext, sondern in den Erläuterungen enthalten ist: "sowie nicht verwandte, andersgeschlechtliche Personen". Ich glaube nicht, daß das so gewollt ist. Ich bekenne mich absolut dazu, daß auch die Pflege von kranken Gleichgeschlechtlichen möglich sein sollte. In diesem Falle müßte man die Geschlechtszuweisung, glaube ich, eliminieren. AIDS-Kranke oder auch andere pflegen einander oft aufopfernd. Auch diesen Personen muß es ermöglicht werden, zu einem Versicherungsschutz zu kommen. Ich glaube nicht, daß diese Einschränkung bewußt aufgenommen wurde. Wir Frauen treten dafür ein – es muß wahrscheinlich kein diesbezüglicher Beschluß im Plenum gefaßt werden –, daß eine andere Formulierung gewählt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

14.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Haller. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.24

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Familienminister Bartenstein hat heute die Pensionsreform, die ja der Hauptbestandteil dieses Sozialrechts-Änderungsgesetzes ist, als die große Reform bezeichnet, und einer meiner Vorredner, nämlich Kollege Donabauer, der leider jetzt nicht mehr hier ist, hat sie als große Tat bezeichnet.

Nun, die große Koalition ist ja dazu angetreten – man hat das immer so definiert –, gemeinsam die großen österreichischen Probleme zu lösen. Daß das im Bereich der Pensionsreform, die heute hier beschlossen werden soll, nicht der Fall ist, das sagen ja nicht nur wir Freiheitlichen, sondern das sagt die ganze Opposition. Das sagen auch Experten und Interessenvertretungen.

Ein kleiner Rückblick: Bereits im Jahr 1988 hat der damalige Bundeskanzler Vranitzky angekündigt, daß eine große Pensionsreform vor dem Abschluß stünde. Beschlossen wurde diese Reform dann am 21. April 1993. Das ist aber keine Reform in dem Sinn geworden, sondern höchstens ein Reförmchen, das ja nur dazu gedient hat, neue Inkassomaßnahmen fürs Budget vorzusehen. Denn was hat das gebracht? – Erinnern wir uns: die Nettoanpassung für die Pensionisten, die den Pensionisten seitdem jährlich 1,3 Milliarden Schilling abzwackt, die Ausweitung des Bemessungszeitraumes von zehn auf 15 Jahre und eine Gleitpensionsregelung, die einfach nicht angenommen wurde.

Jetzt haben wir 1997. Wir blicken auf zehn versäumte Jahre zurück. Effiziente Reformschritte wurden nicht gesetzt. Wir reparieren jetzt wieder ein marodes System, und das nur ungenügend, statt zumindest dem Vorhaben des von Regierungsseite eingesetzten Gutachters Rürup zu folgen, geschweige denn mutig neue Wege zu gehen, wie wir Freiheitlichen sie vorschlagen, zukunftsträchtige Wege, die endlich auch mehr Selbstentscheidung in bezug auf die Altersabsicherung für den Österreicher und die Österreicherin bringen würden. Aber mündige Bürger hat diese österreichische Regierung ja noch nie haben wollen.

Wir Freiheitlichen haben im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes Abänderungsanträge eingebracht, und zwar zu Änderungen, die uns zwar insgesamt als positiv erscheinen, aber zu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite