Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 97

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auch deuten! Sie können nur lesen, aber nicht deuten!) Der Vizekanzler ist nur dann zur Vertretung berufen, wenn der Bundeskanzler verhindert beziehungsweise im Ausland ist.

15.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kostelka.

15.06

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Es rächt sich offensichtlich, wenn man Anträge nicht genau formuliert.

Dieser Antrag richtet sich auf die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes im Bezügebereich. Zur Vollziehung des Bezügebereiches ist nach dem Bezügebegrenzungsgesetz ausschließlich und nur der Bundeskanzler berufen. Ihn in dieser Funktion zu vertreten ist wiederum ausschließliche Aufgabe des zuständigen Staatssekretärs. Daher ist die Beantwortung entweder durch den Bundeskanzler oder den ihm beigegebenen Staatssekretär zwingend geboten. Ich bitte daher, entsprechend der Verfassung und der Geschäftsordnung in die Debatte einzugehen. (Abg. Dr. Nowotny: Jawohl! – Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Da es offenbar weitere Wortmeldungen gibt, unterbreite ich dem Nationalrat die Frage, ob er eine Debatte in dieser Angelegenheit zu führen wünscht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, über diese Geschäftsordnungsfrage eine Debatte durchzuführen, um ein Zeichen. (Abg. Dr. Haider – in Richtung Liberales Forum und Grüne –: Opposition! Was ist mit euch?)  – Das ist die Minderheit , daher findet keine Debatte statt.

Die Bundesverfassung ist meines Erachtens nicht in dem Sinne zu lesen, daß Staatssekretäre in zwei verschiedenen Funktionen den Bundeskanzler parlamentarisch vertreten können, nämlich solche, wo es möglich ist, und solche, wo es nicht möglich ist.

Wir gelangen daher nun zum Dringlichen Antrag, wozu Herr Abgeordneter Mag. Stadler als Erstunterzeichner mit einer Redezeit von 20 Minuten das Wort erhält. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Nowotny: Das war alles?)

15.08

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Richtig einzuschätzendes Alter ego des Bundeskanzlers! Das ist nämlich der, der da oben sitzt, der überhaupt keine Kompetenzen hat, aber mit präsidialer Ermächtigung dazu befugt wird, die gesamte Bundesregierung zu vertreten, obwohl das in der Verfassung ganz anders geregelt ist! (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Nowotny und Mag. Guggenberger. ) Meine Damen und Herren! Ich habe mich immer gefragt, warum Herr Fischer so sehr auf eine 800 000 S-Gehaltserhöhung aus ist. Heute weiß ich es: Damit kann die Verfassung gebeugt werden. Das ist der Lohn dafür! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Präsident! Ich werde Ihnen nachweisen, daß das, was Ihr Klubobmann heute gerade zum besten gegeben hat, nicht mit dem übereinstimmt, was Präsident Neisser bereits in der Sitzung vom 20. September 1996 enunziert hat, nämlich daß sich ... (Einige Abgeordnete der SPÖ schicken sich an, den Saal zu verlassen. – Abg. Dr. Haider: Ja! Geht hinaus! – Abg. Ing. Reichhold: Geht hinaus! – Zwischenruf des Abg. Leikam.  – Anhaltende Zwischenrufe.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ruhe! Herr Abgeordneter Stadler hat das Recht, gehört zu werden. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (fortsetzend): Es ist ein Wunder, daß Sie mir das nicht auch noch streitig machen, Herr Präsident. Ich danke Ihnen herzlich dafür.

Herr Präsident! Wie Sie ganz genau wissen, wurde damals festgelegt, daß die Bundesregierung, wenn sie in einem Dringlichen Antrag als Adressat genannt ist, nicht insgesamt zu erschei


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