Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 125

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reicher und die vielen Armen werden ärmer werden. Diesen Weg wollen wir Freiheitlichen nicht beschreiten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir treten für gerechte Einkommen für gerechte Leistungen ein, und zwar sollen diese Leistungen auch für alle meßbar und nachvollziehbar sein. Als etwa eine Abgeordnete hier Frau Konrad verteidigt hat, war das nicht der Fall. Die Frau Konrad wird mit dem Argument verteidigt, daß sie keine Ministerpension bekommt. Dann soll man aber bitte ehrlicherweise dazusagen, wie sonst man nach nur dreieinhalb Jahren Tätigkeit zu einer Pension von 73 000 S (Abg. Mag. Stadler: 78 000!) oder 78 000 S im Monat kommt. Das möchte die österreichische Bevölkerung einmal erklärt haben! (Abg. Schwemlein: Das stimmt ja nicht! Das ist bereits tatsächlich berichtigt worden! Buchstabierer!)

Ich bin nach den bisherigen Redebeiträgen, in denen teilweise Einsicht gezeigt wurde, eigentlich davon überzeugt, daß eine breite Zustimmung zu unserem Antrag erfolgen wird. Andererseits ist aber natürlich politische Gerechtigkeit für die österreichische Bevölkerung gerade von Rot und Schwarz nicht zu erwarten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schreiner. Er hat das Wort.

16.56

Abgeordneter Ing. Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! – Herr Staatssekretär, ich möchte mich mit Ihren Ausführungen beschäftigen, die Sie im Rahmen der Beantwortung dieses Dringlichen Antrages dargelegt haben. Sie meinten sinngemäß, bei der Nationalbank wäre ohnehin alles in Ordnung, Pensionsbeiträge von Dienstnehmern würden eingeführt, und ab 1993 würden diese Pensionsbeiträge sprudeln.

Herr Staatssekretär! Die Realität sieht anders aus. Ich habe hier den "Geschäftsbericht 1996" der Oesterreichischen Nationalbank. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind hier Ruhe- und Versorgegenüsse an Dienstnehmer von 903 Millionen Schilling verzeichnet. Die Beiträge der Dienstnehmer, die einzahlen, betragen aber lediglich 15 Millionen Schilling. Das sind nur 1,6 Prozent! – Herr Staatssekretär! Jeder "normale" ASVGler bezahlt 12,6 Prozent an Pensionsbeiträgen. Nennen Sie das Harmonisierung? Nennen Sie das einen Harmonisierungsschritt, der seit 1993 angeblich von der Nationalbank gesetzt wird? – Nein, Herr Staatssekretär, das ist es nicht.

Sie haben auch gesagt, es gebe eine Symmetrie der Pensionssysteme. Diese Symmetrie der Pensionssysteme ist aber überhaupt nicht erkennbar. Bei der Nationalbank gibt es noch keine Durchrechnung und keine Ruhensbestimmungen. Die Pensionsbemessungsgrundlage sind 80 Prozent beziehungsweise 85 Prozent des Letztbezuges.

Herr Staatssekretär! Ich erinnere Sie an einen früheren Entschließungsantrag der Kollegen Kostelka und Khol, in dem es hieß:

"Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung des Notenbankgesetzes vorzulegen, die vorsieht, daß ab 1. Juli für neueintretende Mitarbeiter der Nationalbank das Pensionsrecht des ASVG anzuwenden ist, wobei die ASVG-Pension durch eine Pensionskassa zu ergänzen wäre."

Was ist bis jetzt geschehen, Herr Staatssekretär? – Gar nichts! Wir haben heute eine Situation, die diesem Entschließungsantrag in keiner Weise Rechnung trägt.

Herr Staatssekretär! Was mich bei diesem Nationalbank-Pensionsprivileg am meisten aufregt, ist folgender Umstand. Der Gewinn der Notenbank wird einerseits durch Ruhe- und Versorgegenüsse geschmälert, auf der anderen Seite gibt es eine Rückstellung, eine Pensionsreserve in Höhe von 23 Milliarden Schilling, einen allgemeinen Reservefonds in Höhe von 19 Milliarden, freie Reserven von 28 Milliarden, Reserven für valutarische Kursdifferenzen in Höhe von 36 Milliarden und so weiter.


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