Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 45

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aufrufen, die Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik befürworten und die wiederholt zur allgemeinen Mißachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet auffordern.

Unsere verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit erlaubt es, daß sowohl rechts- als auch linksextreme Meinungen publiziert werden können, und dabei bleibt es, und dabei soll und muß es auch bleiben, aber: Es verlangt auch die Verfassungstreue zu unserer Republik, daß ihre Feinde nicht mit Steuerschillingen gefördert werden. Das ist jedenfalls unsere Position! (Beifall bei der ÖVP.)

Für uns ist deshalb klar: Wir werden uns auch weiterhin mit Entschiedenheit gegen Angriffe auf die Fundamente unserer Gesellschaft wehren. Weder links- noch rechtsextreme Zeitschriften sollen mit Steuermitteln gefördert werden. Und als Parlamentarier halte ich es für selbstverständlich, darauf zu achten, daß öffentliches Geld, daß Steuermittel, daß Gelder der Ministerien nur an jene Organisationen und Vereine gehen, die rechtstreu und verfassungskonform sind und auf dem Boden unserer Gesetze und unserer Verfassung stehen. Das muß für Zeitschriften genauso gelten wie für Organisationen und Vereine. (Beifall bei der ÖVP.)

13.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

13.54

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Nach dem Geschäftsführer des "Neuen Volksblattes" ... (Abg. Dr. Fekter: Herausgeber!) – Herausgeber ist er auch noch! (Abg. Mag. Kukacka: Nur Geschäftsführer!) Nur Geschäftsführer!

Frau Wirtschaftsfachfrau für Schottertechnik! Sie sollten wissen, was Ihr Parteikollege vertritt: Er hat heute seine eigenen Interessen vertreten.

Aber ich darf gleich einen anderen prominenten ÖVPler zitieren und begrüße es, Herr Präsident Neisser, daß gerade Sie jetzt den Vorsitz führen. Sie wissen, daß ich Sie gerne zitiere. Sie sprachen also:

"Wir beantragen Untersuchungsausschüsse – der Zug der Mehrheit fährt drüber. Wir bringen schriftliche Anfragen ein, wo sich Abgeordnete erkühnen, zu fragen, was Ministersekretäre bezahlt bekommen. In einer rechtlich fragwürdigen Begründung wird ihnen die Antwort verweigert, weil angeblich das Ganze unter Datenschutz fällt." – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Das sprach Heinrich Neisser am 10. Juni 1986. – Und es hat sich nichts geändert seit der Rede von Heinrich Neisser im Juni 1986! Die Opposition bringt Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ein, mit dem Ergebnis – ich zitiere Herrn Präsidenten Dr. Neisser –, daß die Mehrheit drüberfährt. Die Opposition stellt Anfragen, die Antworten werden immer schnodderiger, sie werden immer durchsichtiger, man bezieht sich immer mehr auf den "Paravent" des Datenschutzes und glaubt, damit das Parlament hinters Licht führen zu können.

Deswegen, Herr Präsident Neisser, deswegen, Hohes Haus, hat sich die Opposition im Mai dieses Jahres veranlaßt gesehen, die Ausschüsse kurzfristig für einige Wochen zu boykottieren. – Geändert, meine Damen und Herren, hat sich aber überhaupt nichts!

Geändert hat sich nur, daß die parlamentarischen Mehrheitsfraktionen ein Verfahrensrecht für die Untersuchungsausschüsse beschlossen und gleichzeitig dazugesagt haben, es werde totes Recht bleiben. Man hat jetzt zwar nicht mehr die Ausrede, es gebe kein Verfahrensrecht, die gesetzgebende Körperschaft kann theoretisch kontrollieren – das konnte sie aber vorher auch schon –, nur das Feigenblatt, das ein Verfahrensrecht fehle, ist weggefallen.

Geändert hat sich an der Kontrollfeindlichkeit der Mehrheit dieses Hauses nicht nur nichts seit der Beschlußfassung dieser neuen Geschäftsordnung, sondern es hat sich auch seit der


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