Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 84

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Verfügung gestellt und werden diese auch für das nächste Jahr im Budget zur Verfügung stellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krüger gemeldet. Bitte zuerst die Feststellung des zu berichtigenden Tatbestandes und darauf eine kurze Entgegnung. 2 Minuten Redezeitbeschränkung.

16.53

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Hohes Haus! Der Herr Staatssekretär hat mich falsch zitiert, als er mir unterstellte, gesagt zu haben, ich hätte verlangt, daß sich der Staat aus dem staatlichen Kunstsponsoring zurückziehen solle.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe gesagt, daß das private Kunstsponsoring lediglich eine Ergänzung zur staatlichen Kunstförderung sein kann, weil mir sehr wohl bewußt ist – genauso, wie Sie gesagt haben –, daß über die Marktfähigkeit der Kunst nicht schon jetzt abschließend entschieden werden kann, wie etwa Arnold Schönberg schon vor vielen Jahren meinte: Der große Künstler wird zu Lebzeiten dafür bestraft, daß er dann später generationenlang und jahrhundertelang Verehrung genießt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Arnold Schönberg, glaube ich, war nicht zu berichtigen, aber es war interessant, das zu hören.

Als nächster ist Herr Abgeordneter Kräuter zu Wort gemeldet. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.54

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen Volksanwältinnen und mein Herr Volksanwalt! Ich möchte einige Anmerkungen zur Volksanwaltschaft machen. Ich glaube, daß sie heute in der Debatte etwas zu kurz kommt. Die Damen und der Herr harren schon Stunden hier tapfer aus. Und diese Anmerkungen geben sicher die Chance, in die Debatte einzusteigen, aber sie sind auch mit der Gefahr der Kritik verbunden, weil ich mich manchmal auch kritisch mit der Volksanwaltschaft auseinandersetze.

Generell, so denke ich, sollte man die Diskussion um Rechte und Möglichkeiten der Volksanwaltschaft möglichst permanent führen, denn das ist eine Voraussetzung für eine gute Entwicklung.

Kurz zur Opposition. Es gibt den Antrag des Liberalen Forums, der Frau Dr. Schmidt, in dem eine Erweiterung der Prüfungskompetenz in Richtung ausgegliederter Unternehmungen, aber auch Fonds, Stiftungen und Anstalten gefordert wird. Ich halte das für äußerst problematisch. Es gibt schließlich auch Kapazitätsgrenzen, meine Damen und Herren. Man bedenke etwa, daß das Budget der Volksanwaltschaft im nächsten Jahr um 13 oder 14 Prozent höher sein wird, um rund 8 Millionen Schilling.

Einen weiteren Ansatz, daß die Volksanwaltschaft als Organ des Parlaments die gleichen Rechte wie der Rechnungshof haben solle, halte ich für völlig falsch und auch völlig systemwidrig. Das sollte man neu durchdenken und gegebenenfalls auch abändern.

Ich habe auch wenig Zugang zu einem Antrag der Kollegen Stoisits von den Grünen, wiewohl ich sonst oft ihrer Meinung bin, wonach die Volksanwaltschaft hier im Parlament Gesetzesanträge stellen können soll. Nach meinem Verfassungsverständnis, meine Damen und Herren, soll das das Volk können, die Abgeordneten, die Bundesregierung und der Bundesrat – und sonst niemand!


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