Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 94

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. Gleiche Redezeit. – Bitte.

17.41

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Volksanwaltschaft! Verehrte Damen und Herren auf der Ministerbank! Hohes Haus! Es ist mir aufgefallen, daß sich heute keine der drei Oppositionsparteien in ihren Debattenbeiträgen direkt mit dem österreichischen Rechnungshof beschäftigt hat. Ich schließe daraus, daß diese Einrichtung des Nationalrates auch in Zukunft bei allen Parteien dieses Hauses eine hohe Akzeptanz genießen wird. Der Standard der Kontrolleinrichtungen und auch der Einrichtungen der Bürgerbeteiligung, wie die Volksanwaltschaft eine ist, ist ein Maßstab für die demokratische Entwicklung, für den Reifestand einer Demokratie. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreich kann sich sowohl mit der Volksanwaltschaft als auch mit dem Rechnungshof national und international absolut sehen lassen. Daher möchte ich den Bediensteten, die dort tätig sind, und den Verantwortlichen, die dort Spitzenfunktionen ausüben, herzlichen Dank sagen. Ich bin davon überzeugt, daß wir diese Einrichtungen nicht abschaffen werden, denn solange es Menschen gibt, wird es auch Unzulänglichkeiten geben, aber es geht darum, die Fehler und Unzulänglichkeiten zu minimieren.

Als Mitglied des Rechnungshofausschusses überzeugt mich immer die hohe Sachkenntnis, die große Objektivität und das Verantwortungsbewußtsein der dort Tätigen. Ich kann auch aus meiner Erfahrung mitteilen, daß es kaum einmal wesentliche Korrekturen an Aussagen und Berichten des Rechnungshofes gegeben hat. Ich bewundere auch die, ich möchte fast sagen, unendliche Geduld der Bediensteten des Rechnungshofes, wenn sich unsere Fraktionen geschäftsordnungsmäßige Scharmützel liefern. Daher geht es uns darum, anläßlich der Debatte über die Lage und Stellung der Beamten künftig auch den Status der Bediensteten des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft zu diskutieren.

Wenn man davon ausgeht, daß die höchsten Organe der Republik, der Länder und der Gemeinden zu prüfen sind, daß die Träger der Hoheitsrechte unseres Staates, die staatlichen Sicherheitsorgane und auch das österreichische Bundesheer zu prüfen sind, dann muß man auch die Voraussetzungen dafür schaffen, daß eine effiziente Kontrolle möglich ist. Das heißt: Wenn man Organe zu prüfen hat, die den Schutz des Staates genießen, die den Staat repräsentieren, dann brauchen auch die prüfenden Organe den gleichen Schutz des Staates. Kündbare Prüfer ohne Rechtsschutz von seiten der Republik sind in ihrem Aktionsradius begrenzt.

Ich bringe ein einfaches Beispiel: Es ist einem Zivilisten nur schwer möglich, einen Gendarmen zu verhaften; umgekehrt ist das aber sehr wohl möglich.

Die Mindestanforderung, die zu stellen ist, ist, daß es einen Gleichstand in der dienstrechtlichen Stellung zwischen den zu Prüfenden und den Prüfern gibt. Die logische Konsequenz daraus ist, daß die Pragmatisierung für Prüfer des Rechnungshofes, aber auch für Mitarbeiter der Volksanwaltschaft auch in Zukunft beibehalten werden soll. Es ist ein legitimes Staatsinteresse, daß Waffengleichheit zwischen den beiden Partnern besteht.

Der zweite Grund, warum ich mich für diese Pragmatisierung ausspreche, besteht darin, daß der Rechnungshof und auch die Volksanwaltschaft hochqualifiziertes Personal brauchen. Wenn es keinen Anreiz für bestens ausgebildete Prüfer und Mitarbeiter gibt, dann wird sehr bald die berufliche Motivation abhanden kommen. Ohne entsprechenden Rechtsschutz – ich darf es relativ deftig formulieren – wird die Prüfungstätigkeit zur Farce. Daher spricht sich die Volkspartei für die Beibehaltung der Pragmatisierung der Rechnungshofbediensteten aus. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch zwei Bemerkungen zum Schluß. Erstens: Es gibt für mich nach meiner Erfahrung keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß die Objektivierung bei der Postenvergabe im Rechnungshof anzuzweifeln ist. Zweitens: Es gibt keinerlei Hinweise darauf, daß Rohberichte des Rechnungshofes von Mitarbeitern desselben weitergegeben werden. Vielmehr ist es so, daß diese Rohberichte


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