Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 95

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immer dann das Licht der Öffentlichkeit erblicken, sobald sie den zu prüfenden Stellen übergeben werden. Das möchte ich hier feststellen, weil es so ist.

Daher zum Schluß: Der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft haben auch weiterhin das Vertrauen der Österreichischen Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP.)

17.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Edith Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.46

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Frau Ministerin! Hohes Haus! Da dies heute bereits meine zweite Wortmeldung ist, werde ich mich sehr kurz fassen, obwohl man zu diesem Thema – ich spreche zur Arbeit der Volksanwaltschaft; auch das ist ja in diesem Rahmen gestattet – sehr viel mehr sagen könnte.

Es geht mir darum, daß legistische Anregungen der Volksanwaltschaft leider immer wieder nicht beachtet und ad acta gelegt werden. Ein Beispiel dafür sind Entschädigungsverfahren nach dem Verteilungsgesetz der DDR. Bereits seit dem Jahr 1994 häufen sich kritische Fälle, in denen bereits bescheidmäßig zuerkannte Entschädigungen nach diesem Verteilungsgesetz der DDR nicht vollständig ausbezahlt worden sind, nämlich nur zu 70 Prozent. 30 Prozent sind nach wie vor offen. Das betrifft 19 Fälle mit einem Betrag von insgesamt 40,92 Millionen Schilling.

Seit Jahren warten Betroffene also auf die Auszahlung dieser Beträge, die ihnen bescheidmäßig ja bereits zuerkannt worden sind. Die Volksanwaltschaft hat bereits in ihrem Achtzehnten Bericht darauf hingewiesen, daß diesbezüglich eine Gesetzesänderung notwendig wäre, um Vorschußzahlungen leisten zu können, damit die betroffenen Personen schneller in den Genuß dieser ihnen zustehenden Zahlungen kommen. Es liegt nun bereits der Zwanzigste Bericht vor.

Ich bin aufgrund eines Anlaßfalles, in welchem der Betroffene sich an mich gewandt hat, heuer im Frühjahr beim Finanzminister vorstellig geworden, und der Herr Finanzminister hat eine Erledigung dieser Materie bis zum Herbst zugesagt. Der Herbst ist zwar noch nicht ganz vorüber, aber bisher ist für uns keine neue Regelung dieses Gesetzes in Aussicht.

Ich möchte nun von dieser Stelle aus, von diesem Rednerpult aus hier im Plenum den Herrn Finanzminister auffordern, sein Versprechen einzuhalten, und ich möchte insgesamt die Legislative unserer Regierung auffordern, den Vorschlägen der Volksanwaltschaft, die ja alle ihre Berechtigung haben, in Zukunft etwas schneller nachzukommen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol.  – Ruf bei den Freiheitlichen: Das ist Tiroler Solidarität! – Abg. Dr. Khol: "Bischt a Tiroler, bischt a Mensch!")

17.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gisela Wurm. Sie hat das Wort.

17.49

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Zurück zu den Frauen. Gerade vorgestern hat der Politologe Professor Emmerich Tálos bei einer Fachtagung der österreichischen Bischofskonferenz neue Untersuchungsergebnisse vorgestellt, die davon ausgehen, daß zirka eine Million Österreicher und Österreicherinnen zumindest zeitweise unter dem Existenzminimum leben müssen. Viele der Armutsgefährdeten leben im ländlichen Raume.

Tálos nennt das Fehlen von Kinderbetreuungseinrichtungen als einen der Hauptgründe für die Armutsgefährdung auf dem Lande. Bekanntlich konnten im letzten Doppelbudget die SPÖ-Frauen trotz Sparpakets die sogenannte Kindergartenmilliarde durchsetzen. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 600 Millionen Schilling bewirkten neben einem nicht zu unterschätzenden Impuls für die Bauwirtschaft vor allem, daß viele neue Kindergartenplätze geschaffen werden


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