Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 97

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freut mich daher, daß diese Interventionsstellen nach vielen Jahren des Kampfes nun Wirklichkeit geworden sind und daß sie auch finanziell abgesichert wurden. (Beifall bei der SPÖ.)

17.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hannelore Buder. Gleiche Redezeit. (Abg. Wabl: Ennstrasse?! – Abg. Buder: Diesmal nicht! – Abg. Wabl: Wann wird sie denn endlich ...?)

17.55

Abgeordnete Hannelore Buder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! In Österreich heißt es seit 1920, als der Gleichbehandlungsgrundsatz vom Gesetzgeber festgehalten wurde, daß alle Bundesbürger gleich sind.

1979 wurde dann das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Festsetzung des Entgeltes beschlossen, 1985 wurde das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben geschaffen, 1990 wurde das Gleichbehandlungsgesetz novelliert, und die letzte Änderung gab es dann 1993.

Die berufliche Benachteiligung von Frauen ist verboten, steht seit 1990 im Gesetz. Aber wie sieht es tatsächlich aus? Wie sieht es mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus? Welche sozialpolitischen Maßnahmen wurden gesetzt, die die Benachteiligung von Frauen, den Umstand, daß sie Mütter sind oder werden können, berücksichtigen? Gibt es eine aktive Frauenförderung? Wie sieht es mit der Existenzsicherung für Frauen im Alter, bei Invalidität, bei Arbeitslosigkeit aus, und wie weit sind wir bei der Durchsetzung der Gleichbehandlung tatsächlich?

Um Beruf und Familie zu vereinbaren – das wurde heute schon vielfach gesagt –, müssen Frauen tatsächlich Meister im Zeitmanagement sein. Und selbst dann ist es oft noch so, daß die Planung nur dann funktioniert, wenn die Familie gut durchorganisiert ist und jeder versucht, seinen Beitrag zu leisten. Wie sieht es aber aus, wenn ein Kind krank wird, denn in den wenigsten Fällen ist der Mann bereit, den auch ihm zustehenden Pflegeurlaub in Anspruch zu nehmen, oder was machen Alleinerzieherinnen ohne Oma oder eine andere Person, die sich ihrer Kinder annimmt?

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist doch nach wie vor so, daß von den Arbeitgebern Frauen, solange sie Kinder bekommen können oder haben, weniger geschätzt werden als ihre männlichen Kollegen, obwohl die Unternehmer andererseits auch immer wieder darauf hinweisen, daß Frauen verläßliche Arbeitskräfte sind. In diesem Punkt ist ein Umdenken der Gesellschaft dringend erforderlich.

Von den Männern erwartet man doch, daß sie dann, wenn eine Frau berufstätig ist – und das sind in Österreich immerhin 1,6 Millionen Frauen! –, auch einen Beitrag zur Hausarbeit und Kinderbetreuung leisten.

Es ist nach wie vor eine Tatsache, daß die Frauen auch dann, wenn ihr Bildungsniveau hoch ist, trotzdem weniger Karrierechancen haben. Dabei ist es so, daß die Frauen auf den ersten Blick aufgrund ihrer Ausbildung sogar gute Voraussetzungen für eine entsprechende Karriere mitbringen. 28 Prozent der unselbständig Erwerbstätigen haben einen Abschluß mit Matura, ein Drittel davon sind sogar Absolventinnen einer Hochschule.

Die männlichen unselbständigen Beschäftigten bringen es in Österreich dagegen nur auf 20 Prozent Maturanten und davon sind knapp weniger als ein Drittel Akademiker. Trotzdem sind die heimischen Spitzenpositionen fest in männlicher Hand. 12 Prozent der männlichen Arbeitnehmer haben in der österreichischen Privatwirtschaft oder im öffentlichen Sektor leitende Stellungen erlangt. Dagegen sind nur 3 Prozent der weiblichen Berufstätigen in Führungspositionen aufgerückt. Es ist unbedingt notwendig, daß in diesem Punkt endlich eine Trendwende herbeigeführt wird. Denn während 7 Prozent der berufstätigen Männer unter 40 Jahren bereits in


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