Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 100

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heidemaria Onodi. Gleiche Redezeit. – Bitte.

18.10

Abgeordnete Heidemaria Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Der Budgetvoranschlag für das Kapitel Kunst ist Ausdruck dafür, daß sich der Staat nicht aus seiner kulturpolitischen Verantwortung stehlen darf. Aufgabe des Staates ist es auch, alle Spielarten der Kunst zu fördern. Es ist keine Kürzung der Mittel vorgesehen, sondern eine ausgewogene Balance zwischen dem Zwang, sparsam zu haushalten, und dem Wunsch, die kulturelle Entwicklung in unserem Land zu fördern. Gegenüber dem Erfolg von 1996 und 1997 sind im Bundesvoranschlag für 1998 in den Bereichen bildende und darstellende Kunst, Musik und Literatur leichte Mehraufwendungen veranschlagt, vor allem im Bereich Filmwesen sind im Vergleich zu 1996 im Voranschlag 1997 und 1998 Steigerungen vorgesehen. Doch es geht hier nicht nur, wie wir aus den Gesprächen mit den Filmschaffenden wissen, um ein bloßes Mehr, sondern um einen sinnvollen Einsatz der Mittel.

Letztlich geht es auch um eine Neustrukturierung des Filmwesens. Allerdings darf man hier, sehr geehrte Damen und Herren, die Relation nicht übersehen. So beträgt der Budgetposten Kunst etwa 1,15 Milliarden Schilling, während für den Posten Bundestheater über 3 Milliarden Schilling veranschlagt sind. Aber auch bei den Bundestheatern haben die Umstrukturierungsmaßnahmen Erfolge gezeigt. Für 1998 sind gegenüber 1997 keine weiteren Kürzungen vorgesehen. Dennoch dürfen wir nicht vor weiteren Anstrengungen zurückschrecken, um das kulturelle Flaggschiff Österreichs in das 21. Jahrhundert fahrtauglich zu machen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir unser Kulturbudget mit denen anderer europäischer Staaten vergleichen, dann, muß ich sagen, liegen wir mit Frankreich im Spitzenfeld. Immerhin knapp 1 Prozent des Gesamtbudgets fließt in die Kultur. In anderen Staaten sind das 0,5 beziehungsweise 0,6 Prozent. Das Budget ist ein Bekenntnis zur Kunst und den Künstlern Österreichs und zur Sicherung der hohen Qualität ihres Schaffens. (Beifall bei der SPÖ.)

18.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Wortmeldung: Herr Dr. Jarolim. Gleiche Redezeit. – Bitte.

18.12

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Ich möchte mich kurz mit dem Verfassungsgerichtshof auseinandersetzen, und zwar einerseits deshalb, weil er im Zusammenhang mit dem jüngsten Erkenntnis heute schon ein paar Mal angesprochen worden ist, und andererseits, weil heute bedauerlicherweise von der Justizsprecherin der ÖVP – das entnehme ich der APA-Aussendung – die Aussage gemacht worden ist, mangelndes Demokratieverständnis und fehlende Akzeptanz der Rechtsstaatlichkeit seien beim sozialdemokratischen Koalitionspartner zu orten.

Ich möchte jetzt dazu einige Worte sagen, weil ich glaube, daß das etwas überzogen ist. Wir haben uns in der jüngsten Debatte zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes – das möchte ich ausdrücklich festhalten – nicht in Konfrontation zum Verfassungsgerichtshof gestellt, sondern wir haben das Erkenntnis, das er gefaßt hat, die Zuordnung, die er getroffen hat, in Relation zu den von uns verabschiedeten Gesetzen, Bundesverfassungsgesetzen und Gesetzen, gesetzt. Wir haben darüber diskutiert, was im Rahmen der Bundesverfassungsgesetze gesetzlich möglich ist und was nicht. Wir haben jedoch nicht den Verfassungsgerichtshof angegriffen. (Abg. Dr. Fekter: Nicht Sie, Herr Dr. Jarolim! Aber die Frauenministerin hat die Umsetzung abgelehnt!) Nein, Frau Kollegin! Lassen Sie mich bitte ausreden.

Ich glaube, es ist unbestritten, daß wir hier Gesetze verabschieden, Gesetze diskutieren, Gesetze vorschlagen, daß wir Bundesverfassungsgesetze und einfache Gesetze beschließen. Der Verfassungsgerichtshof ist nicht gesetzgebend tätig, sondern hat nur, wenn wir ein Gesetz


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