Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 70

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Herr Bundesminister! Ihr Erstvorschlag einer sogenannten Teilausgliederung brächte die Zerschlagung des Umweltbundesamtes, weil dieses dann nicht mehr jene Unabhängigkeit und Objektivität hätte, die es zurzeit hat. Es brächte auch in budgetärer Hinsicht nichts – das haben auch Leute vom Rechnungshof festgestellt (Abg. Kopf: Sonst wird es teurer!)  –, sondern würde in Zukunft wahrscheinlich sogar höhere Personalkosten mit sich bringen.

Daher glaube ich, daß der Vorschlag der Sozialdemokraten (Abg. Mag. Schweitzer: Vollausgliederung!), nämlich eine Gesamtausgliederung, wie mir Kollege Schweitzer schon vorsagt, vorzunehmen (Abg. Ing. Langthaler: Was bringt denn das?), sicher günstiger und besser wäre, weil ein Umweltbundesamt, liebe Kollegin Langthaler, nach einer Gesamtausgliederung unter Beibehaltung desselben Status, nämlich – ich habe das schon gesagt – unabhängig, objektiv und mit einer anständigen finanziellen Grundausrüstung, genauso agieren könnte, wie es jetzt agiert. Das hätte dazu noch einen Vorteil: daß es sich aufgrund seiner Objektivität noch die Butter aufs Brot dazuverdienen könnte, indem es nicht nur alle staatlichen Aufträge erfüllen, sondern sich auch auf dem Markt bewegen und dort noch zusätzliche Leistungen erbringen könnte.

Herr Bundesminister! Wir werden in der nächsten Zeit darüber verhandeln, und ich bin davon überzeugt, ... (Abg. Mag. Schweitzer: Das heißt, die Finanzierung bleibt wie bisher!) Eine Grundfinanzierung muß vorhanden sein, jawohl. (Abg. Mag. Schweitzer: Valorisiert oder nicht? – Abg. Kopf: Die Valorisierungen haben wir abgeschafft!)

Herr Bundesminister! Wir werden bei den Verhandlungen mit Ihnen sicherlich zu einem anständigen Ergebnis kommen. Daher können wir Ihrem Antrag, Kollege Schweitzer, dem Antrag der FPÖ, zurzeit nicht zustimmen. Wir können dem ganz einfach nicht zustimmen, weil wir glauben, daß eine Gesamtausgliederung – die Selbständigkeit erhaltend und mit einer eigenen finanziellen Ausstattung – besser ist.

Es muß gewährleistet sein, daß dieses Umweltbundesamt weiterhin seinen Umweltbericht ans Parlament liefert und daß es weiterhin überall dort einschreiten darf, muß und soll, wo es darum geht, objektive Umweltberichterstattung zu bringen.

Daher noch einmal: Wir sperren uns gegen eine Teilausgliederung, können aber mit Ihnen, Herr Bundesminister, einen gemeinsamen Weg gehen, wenn Sie im Rahmen einer Gesamtausgliederung das Umweltbundesamt als souveränes, objektives Organ dieser Republik erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

13.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Langthaler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.18

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn meiner Ausführungen gleich mit dem Umweltbundesamt beschäftigen, um auf die Aussagen meines Vorredners unmittelbar eingehen zu können, und folgendes außer Streit stellen: Wir Grünen sind der Meinung, daß es notwendig ist, das Umweltbundesamt nicht nur als Kontrollorgan zu erhalten, sondern auch noch auszubauen, seine Rechte auszubauen und seine Möglichkeiten zu erweitern. Man sollte nicht darüber diskutieren, die Mittel zu reduzieren, sondern sich überlegen, wie man die Umweltkontrolle in diesem Land sicherstellen und ausbauen kann, was man tun kann, sowohl personell, mit der vorhandenen Infrastruktur, als auch finanziell, um das Umweltbundesamt weiterzuentwickeln.

Wir haben uns immer ganz massiv gegen eine Teilausgliederung gestellt, vor allem weil wir befürchten – da haben wir ja ähnliche Befürchtungen –, daß dadurch eine Abhängigkeit von Aufträgen jener Institutionen entsteht, die das Umweltbundesamt prüfen soll. Wir haben das immer mit einer Teilprivatisierung des Rechnungshofs verglichen, wo es dann so wäre, daß der Rechnungshof am Vormittag jene Unternehmen prüfen sollte, von denen er am Nachmittag die Projekte und entsprechenden Aufträge akquirieren sollte. Das geht nicht. Eine Vereinbarkeit ist unmöglich. Jemand, der Kontrolle ausübt, kann sich nicht auf dem Markt Aufträge holen und jene


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