Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 153

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dürfen. Aus diesem Grund sind auch beide Gesetze zu novellieren. Das heißt, wir haben eine Normung, eine gegenseitige Anerkennung und eine Gleichwertigkeit.

Bezüglich der Eichungen und Prüfungen erinnere ich Sie daran, wie lange einer, der sich bei einem Eichamt angestellt hat, gebraucht hat, um nur ein Punze zu bekommen, wie lange es gedauert hat, um Eichungen für verschiedene Messgeräte zu erhalten. Mit der vorliegenden Regelung ist insofern ein richtungweisender Schritt gelungen, als derartige Eichvorgänge zwar grundsätzlich einmal vom Eichamt durchgeführt werden – nämlich die Grundeichung – und dann an private akkreditierte Firmen weitergegeben werden können. Diese akkreditierten Firmen werden einer strengen Prüfung unterworfen, womit für den Konsumenten und Anwender sichergestellt ist, dass er die entsprechenden Durchführungen für die Maßeinheiten erhält.

Ich möchte noch kurz ein Thema ansprechen, das im Bereich der Ausschusssitzungen beraten worden ist, nämlich die Frage, wieso Waren, die bei der Abfüllung ein bestimmtes Gewicht oder eine gewisse Werteinheit haben, beim Verkauf ein reduziertes Gewicht oder eine reduzierte Werteinheit aufweisen.

Es ist im praktischen Bereich nicht immer möglich, das Gewicht festzulegen. Ich denke da zum Beispiel an die Dörrfrüchte, an die Frage, die dabei aufgeworfen worden ist: Wie wollen Sie bestimmen, wann die Dörrfrüchte verkauft werden, und welches Gewicht sie bis dahin haben werden?

Ich finde, es ist eine richtungweisende, neue Möglichkeit, in diesem Bereich private Stellen einzusetzen. Das deckt sich mit den Maßnahmen der Bundesregierung, entsprechende hoheitliche Aufgaben, die von Privaten wahrgenommen werden können, auch wirklich auf private Firmen zu verlagern. Das bringt nicht nur Kosteneinsparungen für den Staat, sondern natürlich auch eine entsprechende Entlastung des Steuerzahlers.

Es geht hier um eine sehr, sehr schwierige Materie. Wenn Sie sich die ersten Seiten des Gesetzentwurfes ansehen, dann können Sie feststellen, was es hier alles zu normieren galt. Ich möchte daher insbesondere den damit beschäftigten Beamten, die wirklich sehr gute Arbeit geleistet haben, danken. Ich sehe darin eine weitere gute Möglichkeit für unsere Bundesregierung, dem Steuerzahler eine weitere Entlastung zu bringen und hoheitliche Aufgaben an private Unternehmen weiterzugeben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.00

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

18.00

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich auf den Beitrag meines Vorredners eingehen. Ich glaube nicht, dass es hier zu einer Entlastung des Steuerzahlers kommt. Die Stellungnahme des Finanzministeriums liegt vor – der Bund nimmt künftig weniger ein.

Ich möchte hier auch eines ganz klar sagen: Ob es tatsächlich zu einer Entlastung der Unternehmen kommt, weil private akkreditierte Stellen in Zukunft eichen können, das wissen wir nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Warten wir einmal die nächsten Jahre ab, und reden wir dann mit den Betrieben darüber, wie sich die Kosten tatsächlich entwickelt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich aber vor allem mit den Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Konsumenten auseinander setzen. Die Aussage, Kollege Freund, dass der Konsumentenschutz bei Ihnen von den Regierungsparteien höchste Priorität hat, ist sicher nicht richtig, denn der Kritik der europäischen Verbraucherorganisationen wurde mit diesem Gesetzentwurf nicht entsprochen. Ich weiß natürlich auch, dass wir diesbezüglich auf der europäischen Ebene neue Regelungen benötigen.

Wir brauchen beispielsweise gerade beim Dörrobst eine Mindestmengenregelung. Denn eines ist nicht einsichtig – ob gewollt oder nicht gewollt –: dass jemand 1000 Gramm kauft, und eine


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