Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 169

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Eines ist auch wesentlich: Die Rechtskontrolle bei Bundesauftragsvergaben obliegt in Zukunft einem völlig neu strukturierten Bundesvergabeamt. Hier wird in Zukunft ein Dreiersenat entscheiden. Auch das ist eine Verbesserung, die festzustellen ist.

Erfreulich und wichtig ist auch, dass es in einigen Punkten eine Besserstellung für kleinere und mittlere Unternehmen geben wird. Als Beispiel dafür nenne ich den Grundsatz der Teilvergabe, der im Gesetz verdeutlicht wurde, wonach Aufträge grundsätzlich nach Fachgebieten zu vergeben sind, wobei die Entscheidung – das ist klar – beim Auftraggeber liegen muss. So hat zum Beispiel die Niederösterreichische Landesregierung bereits beschlossen, dass die Beauftragung von Generalunternehmen nur dann erfolgen soll, wenn dafür wichtige Gründe vorhanden sind. Ansonsten sollte nach Fachgebieten aufgeteilt vergeben werden. Das ist besonders wichtig und im Interesse von kleineren Unternehmen, denn Sie wissen ja, dass es immer mehr zur Unsitte geworden ist, dass man in zu großen Tranchen oder durch Generalunternehmer vergeben hat und die kleineren Betriebe überhaupt keine Chance mehr hatten, zu Aufträgen zu kommen.

Die zweite Verbesserung im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen betrifft die Verdeutlichung im Gesetz, dass spekulative und unterpreisige Angebote in Zukunft auszuscheiden sind. Das steht taxativ in § 98 Z 3 des Gesetzes. Das erachte ich auch als positiv: dass Spekulanten und schwarze Schafe in der Branche in Zukunft keine Chance mehr haben werden, zu einem Auftrag zu kommen.

Positiv ist letztlich auch die Einigung, die noch nach der Ausschusssitzung erreicht wurde, dass der Schwellenwert bei geistig-schöpferischen Leistungen erhöht wird, nämlich auf 130 000 € im Unterschwellenbereich beim nicht offenen Verfahren. Das ist insofern positiv, als geistig-schöpferische Leistungen in der Regel schwer zu beschreiben sind und weil hier meistens nur eine kleine Anzahl von Interessenten oder überhaupt nur ein Interessent vorhanden ist und daher ein offenes Verfahren unnötig Geld und Zeit kostet.

Abschließend möchte ich noch die elektronische Auktion erwähnen. Die elektronische Auktion bis zu einem Schwellenwert von 40 000 € ist etwas Neues im Gesetz, ist etwas, was dem Trend entspricht und in einigen Ländern schon praktiziert wird. Es gab dagegen Bedenken kleinerer Betriebe, weil natürlich die Gefahr besteht, dass es bei dieser elektronischen Auktion zu einem Preisdumping kommt; aber man kann sich dem nicht verschließen, daher wurde diese elektronische Auktion im Gesetz verankert. Man wird beobachten müssen, ob es nicht wirklich zu einem Preisdumping kommt.

Letztlich ist auch die Verankerung des Auftragnehmerkatasters im Gesetz positiv, weil das auch zur Vereinfachung und Bürokratieeinsparung führen wird.

Also alles in allem: ein positives Gesetz, dem wir gerne zustimmen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1118 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Papházy, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Petrovic, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.


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