Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 194

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herr Kollege Kogler! Ich weiß, Sie waren ganz überrascht, dass ich einmal so lange spreche, und Sie haben aufmerksam zugehört, weil Sie vielleicht auch einiges Neues erfahren konnten.

Da nun die Scharmützel im Zusammenhang mit der Flexibilisierungsklausel zwischen den ehemaligen Koalitionsparteien beigelegt sind, steht nichts mehr im Wege, diesen Meilenstein auf dem Weg zu einem unabhängigen zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren zu setzen. Ein echtes großes Reformwerk!

Gemeinsam mit der Reform der Finanzverwaltung, mit der Reform der Finanzämter, aber auch mit der Zusammenlegung der Prüfungen aller lohnabhängigen Abgaben beweist dieses Reformwerk, dass diese Bundesregierung nicht nur eine Reformregierung, sondern auch eine erfolgreiche Reformregierung ist.

Wie war denn das in der Vergangenheit? – In der Vergangenheit wurden Rechtsmittelentscheidungen durch Senate oder durch weisungsgebundene Einzelbeamte getroffen. Es gab das Problem, dass sehr oft Einzelbeamte bei der Entscheidung quasi Richter in eigener Sache waren: Sie haben im Fachbereich und gleichzeitig in der Berufungsinstanz entschieden. Diese Mischverwendung wird in Zukunft wegfallen, von nun an gibt es klare Strukturen.

Ich gehe davon aus, dass es dadurch auch zu einer Entlastung der Höchstgerichte kommen wird, weil durch die Unabhängigkeit, durch die Weisungsfreiheit der Entscheidungsorgane die Akzeptanz der Entscheidung dieser unabhängigen Finanzsenate bei den Bürgern, bei den Berufungswerbern wesentlich größer sein wird.

Auch die Einhaltung des Gebotes der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit wird durch die Zusammenlegung aller Rechtsmittelverfahren gewährleistet. Es gibt auch keine für das Gericht üblichen Zugangsbeschränkungen, es gibt keinen Anwaltszwang, es gibt keinen Kostenersatz im Falle des Nichtobsiegens und so weiter, und es gibt auch keine Gebührenpflicht.

Zusammenfassend darf ich sagen: Dieses Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat ist eine wesentliche Stärkung der Bürgerrechte, und ich danke allen Fraktionen, die dazu beigetragen haben, dieses Reformwerk zu verwirklichen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte. (Ruf: Drei Minuten ...! – Abg. Mag. Kogler  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Drei Minuten, okay!)

19.59

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Drei Gesetzesmaterien liegen vor. Es wird zu allen dreien unsere Zustimmung geben, zumindest in der dritten Lesung. All diese Materien wurden bereits diskutiert. Interessant ist allerdings, warum Sie, Kollege Stummvoll, den Vorgang, den Sie beschrieben haben, so weit weggerückt haben von der Vorstellung, dass das ein Junktim gewesen sei. In gewisser Weise war es das nämlich sehr wohl, und ich glaube, dass einer Partei oder auch der Opposition insgesamt dieses Mittel durchaus auch zusteht, wenn sie glaubwürdig vertreten kann, bestimmte Dinge durchzusetzen.

In diesem Fall ist es ja so gekommen, dass nicht nur Sie die dritte Lesung sozusagen in dieser Art und Weise nicht über die Bühne gebracht haben, sondern dass es wohl auch der beharrliche Wille der SPÖ war, der letztlich auch zum Zustandekommen dieser Lösung beigetragen hat.

Insgesamt sind darin dann also doch wieder Merkmale eines Junktims zu erkennen, und das muss nicht immer das Schlechteste sein – sagen wir es einmal so. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Edlinger. ) Nein, aber es gibt Junktime, zu denen man auch positiv stehen darf, weil man irgendwelche Interessen, zu denen man auch steht, durchsetzen will, und das ist in Ordnung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite