Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 58

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Ich glaube, dass wir diesbezüglich mit unseren Positionen nicht sehr weit auseinander sind, und daher tut es mir Leid, dass zum heutigen Punkt Ihrerseits keine Zustimmung möglich ist. Sie werden im Familienausschuss und dann auch im zuständigen Ausschuss, der sich mit den Neuregelungen des Familienlastenausgleichsfonds befasst, die Möglichkeit haben, in Gesprächen mit mir und meinen Beamten Ihre Position so einzubringen, dass Sie dann zumindest diese flankierenden Maßnahmen der Grundsicherung in entsprechender Form mittragen können. Darum werbe ich.

Ich möchte noch auf den Kollegen Nürnberger und seine Stellungnahme eingehen. Als ich gestern spätabends aus Pressburg von der Europaratskonferenz der Sozialminister zurückgekommen bin, habe ich auch in einer österreichischen Zeitung das Faksimile eines angeblichen Protokolls gesehen. Ich darf Kollegen Nürnberger darauf aufmerksam machen, dass es vielleicht ihm und auch jenen, die im Sozialausschuss sind, nachvollziehbar ist, dass ich mich an dem Tag, der als Sitzungstag angegeben ist, und zu dieser im Protokoll angegebenen Zeit zumindest bis 17.41 Uhr nachweislich im Sozialausschuss befunden habe. Vielleicht bemessen Sie dann den restlichen Wahrheitsgehalt dieses Dokuments gleich wie die Zeitangaben auf diesem Dokument. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte aber in aller Klarheit zu den Fragen, die Sie releviert haben, sagen: Das Institut Jenewein wurde vom Überleitungsausschuss beauftragt, also von jenen, die dazu beauftragt sind. Ich darf Ihnen auch sagen, dass die Frage der Kostentragung auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner verabschiedet worden ist. Ich habe ein einziges Recht in diesem Verfahren, nämlich mit meiner Aufsichtsbehörde zu entscheiden, ob all die Kandidaten, die der Überleitungsausschuss gemeinsam mit dem Institut Jenewein vorschlagen wird, aus Sicht der Aufsichtsbehörde geeignet sind, diese Position zu bekleiden. Ich werde weder den Obmann noch den Stellvertreter, noch den leitenden Arzt, noch den Stellvertreter, noch sonst jemanden wählen, sondern das werden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter machen.

Ich nehme zur Kenntnis, Herr Kollege Nürnberger, dass die Vertreter der sozialdemokratischen Gewerkschaft dem Kollegen Gaugg die Zustimmung nicht geben werden, aber eines sage ich auch in aller Klarheit dazu: dass Kollege Gaugg das gleiche Recht hat, sich in dieser Republik um ein Amt zu bewerben, wie jeder andere auch. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Nürnberger: Natürlich, das ist ja keine Frage!)

11.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gatterer. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 8 Minuten eingestellt. – Bitte.

11.34

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Die Familienhospizkarenz ist ein Teil des österreichischen Weges im Umgang mit den letzten Phasen des Lebens, mit Sterben und Tod. Die österreichische Bundesregierung – mir tut es Leid, dass die Sozialistische Partei und auch die Grünen nicht bereit sind, dem zuzustimmen – geht hier einen zutiefst menschlichen Weg, den man mit einem Satz umschreiben kann: Wir stehen für begleiten statt töten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Dieses Modell ist so angelegt, dass es wirklich Vorbild für Europa sein kann.

Ich muss sagen, ich bin erschüttert. Sie wissen, ich befasse mich vor allem im Europarat schon sehr lange mit diesem Thema. Ich wünsche mir auch die Unterstützung im Europarat von allen meinen Kollegen, die mich dort unterstützen können, dass wir alles daransetzen, dass es nicht weiter zu Tötung auf Verlangen, zu "Exit", zu Beihilfe zum Selbstmord oder zu Euthanasie kommt, so wie es jetzt in Holland und in Belgien der Fall ist.

Ich muss schon sagen, ich wundere mich sehr, dass es in Belgien jetzt diese Lösung gibt, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eindeutig erkannt, dass dies gegen Artikel 2 der Menschenrechtskonvention verstößt. Die Menschenrechtskonvention hat, auch für uns in Österreich, den Status eines Gesetzes im Verfassungsrang. Deswegen stelle ich die Forderung an den Europarat, dessen Präsidenten und Generalsekretär wir derzeit stellen, hiezu


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