Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 79

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er die Möglichkeit hat, sich schon ab dem 40. Lebensjahr endgültig für die wesentlich günstigere Verrentung zu entscheiden; günstiger durch die Steuerbegünstigung.

Ich weiß nicht, weshalb gerade jene Gruppen – und das ist mir schon während der gesamten Diskussion rund um die "Abfertigung neu" aufgefallen –, die jetzt schon an die Abfertigung herangekommen sind, die jetzt schon Betriebspensionszusagen haben oder hatten, die jetzt schon höher abgesichert waren, das als einen Schaden und nicht als einen Vorteil für den Arbeitnehmer angesehen haben.

Ich will auf die Diskussion um die Urheberschaft nicht weiter eingehen – nur so viel: Das zeigt, dass Beharrlichkeit dazu führt, dass sich richtige Ideen durchsetzen, auch wenn anfangs sehr viele Etablierte dagegen sind. So freut es mich, dass uns die Sozialpartner in diesem letzten Jahr des Diskussionsprozesses unterstützt und ein Paket geschnürt haben, auf dessen Grundlage wir heute abstimmen werden.

Ich sage aber auch ganz offen dazu, dass dieses Paket vielleicht dann, wenn es ohne Sozialpartner ausverhandelt worden wäre, in Nuancen – nicht in der Grundausrichtung – anders aussehen würde.

Ich möchte zwei Punkte ansprechen, und zwar erstens einen Abänderungsantrag von der SPÖ, in dem es um die so genannten Mindeststandards bei Übertragung geht. – Ich hätte mir hier auch eine Sicherung gewünscht, nicht so kompliziert, mehr im Sinne einer Klausel, aber, meine Damen und Herren: Wenn man a) ja zu einer Sozialpartnerregelung sage, dann kann man doch b) als Gesetzgeber nicht dort in individuelle Arbeitsvertragsregelungen eingreifen, wo sich die Sozialpartner nicht geeinigt haben und keinen Entwurf in dieser Frage zustande gebracht haben. Wer ja zu a), zur Sozialpartnerregelung, sagt, muss das auch zu b) sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens, meine Damen und Herren, möchte ich die Rolle der Arbeiterkammern aufgreifen, die auch Frau Kollegin Csörgits dankenswerterweise angesprochen hat. Ich freue mich, dass die Bundesarbeitskammer mit ihrem Präsidenten Tumpel in Bezug auf die Abfertigungsdiskussion offensichtlich aufgewacht ist. In den letzten Jahren habe ich nämlich nichts von ihm gehört – bis zum vergangenen Montag, als er von mir in der letzten Sozialpartnerrunde dezidiert darauf angesprochen wurde, ob er denn wirklich damit einverstanden wäre, dass, so wie es jetzt ist, die Vertreter der Arbeitnehmerschaft in den Schiedsverfahren und in den Aufsichtsräten vom ÖGB gestellt werden. Es hat dazu keine Meinung von Seiten der gesetzlichen Interessenvertretung gegeben.

Das, meine Damen und Herren, wäre bei unseren "Ohne-Sozialpartner-Regelungen" selbstverständlich anders. Das gehört aber nicht hierher, das gehört innerhalb der Arbeiterkammern ausdiskutiert, und dort wird es sicherlich auch noch eine Rolle spielen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sehen dieses Sozialpartnerpaket, das letzten Endes auch dadurch zustande gekommen ist, dass es von einem Minister moderiert wurde, der Wirtschaft und Arbeit in einem Ressort vereinigt, als Zukunftskompetenz dieser Bundesregierung, wodurch auch neue zukunftsträchtige Regelungen – Kinderbetreuungsgeld, "Abfertigung neu", Familienhospizkarenz, was jahre- und jahrzehntelang nicht möglich gewesen ist – zustande kommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.14

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen zur Überprüfung

1. der Frühpensionierungen im Bereich der Bahn, Post und Telekom,


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