Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 134

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In der nahen und mittleren Zukunft muss die Wissenschaft gefördert werden, damit wir zu technischen Hilfseinrichtungen kommen, die es ermöglichen, festzustellen, inwieweit eine Drogenbeeinträchtigung gegeben ist. Das, was wir brauchen, ist eine Hilfestellung, auch eine finanzielle Hilfestellung, für all jene Institutionen, die es bereits gibt und die in der Lage sind, Tests zu analysieren – auch die Tests müssen zweifelsohne noch verbessert werden.

Das heißt, wenn wir uns bei diesem Tagesordnungspunkt in solch großer Harmonie verstehen, dann sollten wir diese dazu nützen, gerade betreffend Drogen im Straßenverkehr und Drogen im Generellen dafür zu sorgen, dass wir alle, die bemüht sind, eine Verbesserung herbeizuführen, auch finanziell unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Reichhold. – Bitte.

16.23

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Nach mehreren schrecklichen Unfällen, die von Drogenlenkern verursacht wurden, bin ich froh, dass sich letztendlich die politische Vernunft durchgesetzt hat. Es war möglich, in mehreren Runden einen Kompromiss herbeizuführen, der die Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sicherstellt. Wir alle leisten mit diesem Kompromiss einen wesentlichen Beitrag dazu, die Verkehrssicherheit wesentlich zu erhöhen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger. )

Es waren deshalb sehr schwierige Verhandlungen, weil es sich um sehr wichtige fachliche Fragen handelte und von unserer Seite auch sicherzustellen war, dass nicht plötzlich Unschuldige Opfer werden.

Ich denke, mit dem dreiteiligen Verfahren kann dieses Risiko minimiert werden. Zunächst einmal – und das wird zurzeit sichergestellt – werden die Exekutivbeamten entsprechend eingeschult, um den "begründeten Verdacht", der heute mehrmals von einzelnen Rednern angesprochen wurde, auch tatsächlich ermitteln zu können. Entscheidend ist dann die Prüfung beziehungsweise die Untersuchung durch einen Amtsarzt, der letztendlich die Beeinträchtigung selbst feststellt. In einer dritten Stufe soll dann noch der Wirkstoff mittels einer Blutprobe festgestellt werden. Hier hat es einen guten Kompromiss gegeben, und ich weiß, dass es notwendig und wichtig ist, auch entsprechende, dafür geeignete Labors zu haben, die diese Tests wirklich gut durchführen können.

In Summe ist es ein gutes Verfahren, von dem ich annehme, dass es eine Basis ist, auf der mittels wissenschaftlicher Erkenntnisse die Methodik verfeinert werden kann und die Prüfung beziehungsweise die Untersuchungen verbessert werden können.

Für mich ist es wichtig, dass ein Anfang gesetzt wird, dass wir mit Beginn des nächsten Jahres auch eine gesetzliche Handhabe zum Einschreiten haben. Ich möchte mich daher bei allen Parteien, die diesen Kompromiss mittragen, bedanken. Ich denke, sie leisten damit einen sehr wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zweytick. – Bitte.

16.26

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich sage trotzdem: Gut Ding braucht Weile – auch in einer Demokratie und in diesem Hohen Haus, im Nationalrat. Es musste dennoch fünf nach zwölf werden, bis die SPÖ die Gefahr ernst nahm und heute endlich, nach jahrelanger Forderung der ÖVP, zustimmt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Gradwohl. ) Es ist eine Zustimmung, die leider einen hohen Blutzoll forderte, der, hätte man die Kontrollen schon vor Jahren beschlossen, wesentlich niedriger sein könnte.


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