Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 148

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Regulierungsbehörde hier angesprochen und ebenfalls die Frage des Universaldienstes, die zum Beispiel im koalitionären Antrag der Regierung überhaupt fehlt. Es geht auch darum, den Frequenzhandel zu klären. Wir sagen, dass der Handel mit Frequenzen auch in Zukunft nicht erlaubt sein soll. Es soll aber die Möglichkeit geschaffen werden, die Mitbenützung von Frequenzen unter bestimmten Bedingungen sehr wohl zu gestatten.

Auch Investitionsförderungen sind notwendig, und zwar geht es da vor allem auch darum, dass im ländlichen Raum Investitionen auch dann getätigt werden, wenn die Umsätze und Erträge dort nicht in der gleichen Größenordnung wie in städtischen Gebieten erfolgen. Daher ist es auch wichtig, dass die ländlichen Gebiete, gerade was die Telekommunikation anbelangt, nicht vergessen werden. Konsumentenschutz ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Dieser fehlt im Entschließungsantrag der Regierung völlig.

Summa summarum sollten wir alle, glaube ich, gemeinsam danach trachten, dass, wenn jetzt der Herr Bundesminister einen Entwurf macht, dieser so gestaltet wird, dass auch der Inhalt unseres Antrages, der heute wahrscheinlich wieder abgelehnt wird, da oder dort Berücksichtigung findet, damit nicht auch wir, so wie ich es dem "Spiegel" entnommen habe, im Telekomsektor Überschriften bekommen wie "Blutiges Schlachtfeld", wobei niemand etwas davon hat.

Versuchen wir doch, einander irgendwo die Hand zu reichen und ein gutes Ergebnis für die österreichische Telekommunikation und für die österreichische Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Österreich gemeinsam zu erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

17.25

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kollege Eder! Selbstverständlich sind auch wir daran interessiert, so viele Gemeinsamkeiten wie möglich mit der Opposition zustande zu bringen. Deshalb sind wir selbstverständlich auch im Falle des neuen Telekommunikationsgesetzes gesprächsbereit. Ich würde mich freuen, wenn es hier auch zu einem gemeinsamen Beschluss kommen könnte. Ob es dazu kommen wird, das wird man sehen. Da ist ja auch noch entsprechend Zeit.

Jetzt geht es einmal darum, dass wir mit diesem heutigen Entschließungsantrag einen wichtigen Schritt im Hinblick auf ein modernes, zukunftsorientiertes Telekomgesetz setzen und dass wir auf dem erfolgreichen Weg der österreichischen Telekom-Liberalisierung fortschreiten, denn es wird ja niemand bestreiten können, dass die Telekom-Liberalisierung ein Erfolgsweg war, dass das auch international anerkannt wurde, dass die Liberalisierung, so wie wir sie gehandhabt haben, richtig und erfolgreich war, dass sich das positiv für den Wirtschaftsstandort Österreich ausgewirkt hat und vor allem auch positiv für den Konsumenten, denn die Telekompreise sind auf Grund dieser Liberalisierung massiv gefallen. Insbesondere im Handybereich haben wir die völlige Liberalisierung praktisch schon erreicht. Diesen Weg, meine Damen und Herren, wollen wir weitergehen.

Für uns geht es vor allem darum, dass wir das Richtlinienpaket der EU über die elektronische Kommunikation und ihre Übertragungsnetze ohne Abstriche weiterhin konsequent in die österreichische Realität umsetzen. Dabei – das sage ich auch ganz klar – wird am Wettbewerbsprinzip auf dem Telekom-Sektor weiter konsequent festgehalten werden. Das ist für uns maßgeblich. Das hat sich als richtig erwiesen. Das muss auch im neuen Gesetz einen entsprechenden Durchbruch finden.

Wo dieses Wettbewerbsprinzip noch nicht greift, wo es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt, dort müssen diesen Unternehmen selbstverständlich weiterhin besondere Verpflichtungen auferlegt werden. Ob das eine ex-ante- oder eine ex-post-Regulierung sein wird, das festzulegen ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, schon gar nicht für bestimmte Unternehmen, sondern es ist Aufgabe des Regulators und der Regulierungsbehörde, dieses Instrument nach einem entsprechenden Prüfungsverfahren richtig einzusetzen.


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