Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 11. Sitzung / Seite 68

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sich aus den Bundeshaushaltsvorschriften – den Bedarf bei den Ressorts. Dann wird verhandelt, dann wird geprüft, und daraus wird ein Budget geschaffen.

Wie wurde dieses Budget errechnet? – Es wurden zu den Zahlen des Jahres 1999 lediglich die Ergebnisse der Gehaltsverhandlungen mit dem öffentlichen Dienst dazugerechnet. Sonst wurde nichts berücksichtigt! Es ist jetzt unsere Aufgabe – darum wollten wir auch über diese Ausgangslage berichten; das gehört zum Kassasturz –, erst während dieses Finanzjahres diese Verhandlungen im Eiltempo nachzuholen. Und wir müssen dafür sorgen, dass wir diese Zahlen auch halten können. (Abg. Eder: Macht es!)  – Das werden wir auch machen.

Nun zum Controlling, zu diesem Dringlichen Antrag: Es gibt heute schon Instrumente des Controllings, aber diese sind rein auf das Einnahmen-/Ausgabenbudget konzentriert und auf den Stellenplan. (Abg. Dr. Petrovic: Den Fahrzeugplan auch!) Was es nicht gibt – und was heute angeklungen ist –, sind zum Beispiel legistische Maßnahmen. Da werden immer finanzielle Maßnahmen genannt. Diese finanziellen Maßnahmen – darüber beklagen sich die Abgeordneten zu Recht – können sie nicht nachvollziehen, weil das Globalbeträge sind. Aber es gibt kein Verfahren, das diese Zahlen begleitet, nämlich dahin gehend, ob sie auch halten werden. Diese wichtige Information fehlt der Regierung, ist aber unbedingt erforderlich, damit die Regierung rechtzeitig erkennen kann, ob sich diese Zahlen wirklich in der vorgesehenen Form im Budget niederschlagen werden beziehungsweise ob entsprechende gegensteuernde Maßnahmen gesetzt werden müssen. (Abg. Huber: Haben Sie das jetzt in einem Kurs gelernt?) Das fehlt heute. Und das ist ein ganz entscheidender Bauteil.

Ja, auf Grund dieses Antrages werden wir das nun tun. Aber bisher wurde es nicht gemacht. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.46

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

17.46

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Es gibt einen Missbrauch dieser Debatte durch die Regierungsparteien – das wurde schon festgestellt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Brosz: Jawohl!) Aber damit komme ich zu einem anderen Punkt. Es gibt einen Missbrauch, der noch schlimmer ist: Das ist der Missbrauch des Wortes in der öffentlichen Debatte.

Damit komme ich zu Ihnen, Herr Präsident Prinzhorn. Sie haben jetzt schon zum wiederholten Male Aussagen getroffen – ich komme auch dabei auf den Punkt, der das Budget betrifft, zu sprechen –, in denen Sie behauptet haben, Asylanten und Ausländer hätten eine ganze Reihe von Vorteilen. Ich erspare es mir, diese widerlichen Sätze im Detail vorzulesen; sie sind widerlich! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Ruf bei den Freiheitlichen: Wie oft denn noch?)

Aber, Herr Prinzhorn, auch wenn Ihr Parteichef gesagt hat, er habe es nicht so gesagt, denn wenn er es so gesagt hätte, dann müsste er die Partei verlassen, dann können Sie das innerparteilich ausmachen. Der Punkt ist jener, Herr Prinzhorn: Ihre Behauptungen sind von A bis Z falsch. Und ich werde die Zeit dazu nutzen – das hängt mit dem Budget zusammen –, Ihnen das zu erklären.

Es gibt beim Sozialamt keine Ungleichbehandlung zwischen Inländern und Ausländern. Im Gegenteil! In manchen Bundesländer-Sozialgesetzen ist es so, dass Ausländer überhaupt keinen Rechtszugang haben. Das ist nicht ein Privileg, Herr Abgeordneter Prinzhorn. Es gibt Bundesländer, in denen sehr korrekt vorgegangen wird, wie zum Beispiel im Bundesland Wien. (Abg. Dipl.-Ing. Prinzhorn: Oder die Steiermark!) Wenn in Wien und auch in der Steiermark ein Ausländer mit einem Problem zum Sozialamt geht, weil er sozialhilfeberechtigt ist – berechtigt , und zwar weil er arm ist –, dann kann er nicht vom Sozialamt Medikamente, wie Sie es behaupten, gratis erhalten. Nein! Auch das ist falsch, Herr Abgeordneter Prinzhorn! Er erhält sie nicht vom Sozialamt, sondern er erhält das Medikament, wie jeder andere Mensch auch, von seinem Hausarzt. Und wenn es ein chefarztpflichtiges Medikament ist, Herr Abgeordneter Prinzhorn,


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