Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 102

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Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist so, dass jetzt wieder jeder Landwirt nach eigenem Gutdünken die Nachbarschaft verstinken darf. Kommen Sie heraus, Herr Abgeordneter Westenthaler, und beenden Sie Ihre Vorlesung auf der Abgeordnetenbank und erklären Sie mir, was da in diesem Abänderungsantrag steht! Ich möchte das von Herrn Westenthaler hören; er soll hier herauskommen und mir erklären, was eine "ordnungsgemäße Landwirtschaftsführung" ist. (Abg. Ing. Westenthaler  – neuerlich das Schriftstück in die Höhe haltend –: Lesen Sie doch weiter vor!)

Sehr geehrte Damen und Herren von der blau-schwarzen Koalition! Ich habe versucht, hier einige Gründe aufzuzählen, warum wir Sozialdemokraten dem ansonsten begrüßenswerten Gesetzesvorschlag nicht zustimmen können und diesen daher ablehnen werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt haben Sie aber einiges ausgelassen!)

14.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

14.03

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Sitzung des Nationalrates steht ganz im Zeichen umweltrelevanter Fragestellungen: begonnen mit der Diskussion um die Frage Temelín respektive Anti-AKW-Strategie, jetzt fortgesetzt mit der Debatte über die Frage der Luftreinhaltung respektive über das Strahlenschutzgesetz, und danach folgt noch die Debatte über das Thema Alpenkonvention respektive über internationale Übereinkommen in wichtigen Bereichen.

Das ist ein Beweis dafür, dass diese Bundesregierung im Bereich der Umweltpolitik äußerst effizient und erfolgreich tätig ist. Ich meine, dass mit der Beschlussfassung in der Regierung über die Frage der Nachhaltigkeitsstrategie, dass mit der Beschlussfassung in der Regierung über eine Klimastrategie und die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls hier im Hohen Hause und dass mit dem Bericht über die Umweltförderung, die wir in der vorigen Sitzung des Umweltausschusses diskutiert haben – der übrigens das höchste Volumen von Umweltförderung auch zahlenmäßig, das jemals gegeben wurde, zum Ausdruck bringt –, die Richtigkeit der Umweltpolitik unterstrichen wird.

In diesem Jahr wurden ja diesbezüglich ganz wesentliche Punkte hier im Hohen Hause bereits beschlossen, so etwa die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, die hier mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde und die eine neue Perspektive auch in der Abfallwirtschaft bringt. In diesem Zusammenhang denke ich weiters an das Umweltmanagementgesetz, das für Betriebe Erleich-terungen und für die Umwelt Verbesserungen bringt. Weiters darf ich anführen die Novelle des Umweltfördergesetzes, das auch auf den Kyoto-Ratifizierungsprozess respektive den Inhalt des Klimaschutzübereinkommens Rücksicht nimmt. Nicht unerwähnt lassen möchte ich aber auch das Forstgesetz, das eine klarere Orientierung in Richtung Nachhaltigkeit gebracht hat.

Dieser Weg wird von der österreichischen Bevölkerung anerkannt. Immerhin sagen 78 Prozent der Bevölkerung, dass sie "sehr" oder "ziemlich zufrieden" mit der Umweltsituation in Österreich sind. Das ist auch international anerkannt, was wir feststellen können, wenn wir etwa die verschiedenen Rankings, die Österreich auf einem Spitzenplatz ausweisen, in der internationalen Szenerie beachten.

Meine Damen und Herren! Nun möchte ich zu den beiden Gesetzesvorlagen kurz Stellung nehmen und auch zur Diskussion rund um den Abänderungsantrag ein paar Worte sagen.

Zunächst zum Bundesluftreinhaltegesetz: Ich bin der Überzeugung, dass das ein ganz wesentlicher Meilenstein ist, den wir mit dieser Rechtsbereinigung hier setzen, wobei wir mit der bundesweiten Vereinheitlichung in diesem Bereich einen wesentlichen Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung machen und damit alle den gleichen Informationsstand haben.


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