Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 106

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Es handelt sich bei dieser Neuformulierung des Bundesluftreinhaltegesetzes meiner Meinung nach nämlich nicht nur um rein juristische und verwaltungsvereinfachende Rechtsbereinigungen – vor allem der B-VG-Novelle 1998 –, sondern sie ist auch als klares Zeichen dafür zu sehen, dass sich der Staat allgemein zur Reinhaltung unserer Luft verpflichtet fühlt und somit Verantwortung übernimmt.

Neben dem Bundesluftreinhaltegesetz beschließen wir aber auch das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz. Auch da könnte man geneigt sein, das als rein technische Anpassung an EU-Gepflogenheiten abzutun. – Weit gefehlt! Die Gesetzesnovelle bringt wichtige Änderungen bei den Dosisgrenzwerten für beruflich strahlenexponierte Menschen sowie für die gesamte Bevölkerung. Damit normieren wir den gesetzlichen Schutz der Menschen vor überhöhter Strahlenbelastung.

Aber auch das explizite Verbot der Beimengung radioaktiver Stoffe zu Lebensmitteln, Spielwaren und Kosmetika trägt zum verbesserten Schutz der Gesundheit der Bevölkerung bei. Für einen Laien mögen diese Gesetzesänderungen selbstverständlich sein, da wohl niemand böswillig unsere Luft verunreinigen oder Menschen durch überhöhte radioaktive Strahlung gefährden möchte; als politische Vertreter unseres Volkes müssen wir jedoch darauf achten, dass die Menschen in unserem Land vor solchen gesundheitsgefährdenden Machenschaften auch gesetzlich geschützt sind.

Es ist unsere Aufgabe, das Leben und die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher zu schützen und die Umweltpolitik im Sinne dieses Zieles zu gestalten. Bei unserem Umwelt- beziehungsweise "Lebensminister" Willi Molterer sind dieses Ziel und diese Verantwortung in guten Händen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Der Redner begibt sich zur Regierungsbank und reicht Bundesminister Mag. Molterer die Hand.)

14.20

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

14.20

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken, dass ich die Enderledigung des Umweltberichtes und des Umweltförderungsberichtes – wie ich auch schon im Ausschuss gesagt habe – wirklich sehr bedauere, weil uns eine Debatte darüber hier im Plenum Gelegenheit gegeben hätte, doch vor einer breiteren Öffentlichkeit ... (Bundesminister Mag. Molterer: ... zu gratulieren!)  – ... zu gratulieren zu den vielen positiven Leistungen, die darin ausgewiesen sind, andererseits aber auch darauf hinzuweisen, wo die Defizite sind.

Wirklich positiv und erfreulich für uns ist, dass die biologische Gewässergüte mittlerweile wirklich hervorragend ist. Das ist das Ergebnis davon, dass wir in unserem Lande Milliarden von Schilling für die Abwasserreinigung und die Abwasserbeseitigung ausgegeben haben. – Darauf können wir stolz sein.

Meine Damen und Herren! Dennoch müssen wir feststellen, dass die Abfallmengen ständig steigen und wir mit der Entsorgung große Probleme bekommen. In Niederösterreich – konkret in Dürnrohr – hat man eine sehr zukunftsweisende thermische Entsorgungsanlage geplant und mittlerweile nahezu fertig gestellt. Sie wird, wie ich hoffe, 2004 in Betrieb gehen, weil das dann erforderlich sein wird. Dennoch stellt man jetzt schon fest, dass die noch gar nicht in Betrieb genommene Anlage wieder um ein Viertel zu klein sein wird. Das heißt, die Klärschlammproblematik wird also in nächster Zeit anzusprechen und konkret zu lösen sein. – Hierfür fehlt zum Beispiel ein konkretes Konzept der Regierung.

Herr Bundesminister! Zum Strahlenschutzgesetz: Für meine Begriffe ist nicht wirklich deutlich festgehalten, wie der Betriebsinhaber die Tätigkeit des Strahlenschutzbeauftragten zu unterstützen hat. Das ist meiner Meinung nach ein Defizit. Ebenfalls unzureichend ist die Frage der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung des Strahlenschutzbeauftragten behandelt worden.


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