Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 108

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Vieles ist über diese Thematik schon gesagt worden. Die Dosisgrenzwerte werden fast halbiert. Das bedeutet, dass die Menschen der Strahlung nicht so sehr ausgesetzt sind, wenn diese Werte überprüft werden. In der Praxis betrifft das Berufsgruppen, die beispielsweise in Bergwerken, in Stollen oder auch in Bädern und so weiter arbeiten. Die Werte werden mit so genannten Dosimetern gemessen, und wenn der Grenzwert überschritten werden könnte, schreitet man entsprechend ein.

Da meine Vorrednerin, Frau Dr. Povysil, Ärztin ist, möchte ich auch den medizinischen Bereich erwähnen: Auch da ist es vorgesehen, nicht immer nur mit Röntgenstrahlen zu arbeiten, sondern, wenn es geht, auch Ultraschalluntersuchungen durchzuführen, wo die Gefährdung bei weitem nicht so groß ist.

Zu Seibersdorf, das heute schon angeschnitten wurde: Ich finde es richtig – und ich glaube, das tun wir alle –, dass sowohl, was die Einsammlung radioaktiver Stoffe betrifft, als auch, was die Zwischenlagerung betrifft, und selbstverständlich auch, was eine vorbereitete Endlagerung betrifft, finanziell vorgesorgt wird. Jeder, der beispielsweise nach Seibersdorf radioaktives Material liefert, muss eben damit rechnen, dass er auch finanziell für die Nachbereitung vorzusorgen hat. Ich denke, das ist der richtige Weg und daher endlich auch einmal hier im Parlament zu beschließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz bringt einen wesentlichen Fortschritt für den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung und ihrer Nachkommenschaft und ist daher ein wichtiger Baustein auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung. Ich danke den Experten und allen anderen, die daran mitgewirkt haben. Wir werden diesem Gesetz natürlich unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.28

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesluftreinhaltegesetz in 1159 der Beilagen mit der angeschlossenen Abänderung in 1226 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über diesen Abänderungsantrag und dann über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang abstimmen lassen.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betrifft §§ 1 und 2.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit, und damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich lasse nun über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage mit der dem Ausschussbericht angeschlossenen Abänderung abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle eine Mehrheit und damit auch die Annahme fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und damit ist das angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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