Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 217

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass auf Grund der kurzfristig eingebrachten umfangreicheren Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge die dazu erforderliche Vorbereitung der Abstimmung eine Sitzungsunterbrechung von zirka 10 Minuten erfordern würde. Ich glaube daher, dass es angeraten ist, die Abstimmung an den Schluss der Sitzung zu verlegen.

Ich setze daher in der Tagesordnung fort.

31. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1181 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird (Austria Wirtschaftsservice-Gesetz) und das Bundesgesetz vom 13. Juni 1962 über die Verwaltung der ERP-Counterpart-Mittel (ERP-Fonds-Gesetz), das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Bundesgesetz betreffend die Erleichterung der Finanzierung von Unternehmungen durch Garantien der Finanzierungsgarantie-Gesellschaft m.b.H. mit Haftungen des Bundes (Garantiegesetz 1977), das Bundesgesetz über die Errichtung einer Innovationsagentur, das Bundesgesetz betreffend die Arbeitsmarktförderung (AMFG) und das Bundesfinanzgesetz 2002 (... BFG-Novelle 2002) geändert werden (Austria Wirtschaftsservice-Errichtungsgesetz) (1204 der Beilagen)

32. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 714/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Kartellgesetz geändert werden (1205 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 31 und 32, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Heindl. Ich erteile es ihm.

21.00

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die beiden gegenständlichen Tagesordnungspunkte – ich spreche jetzt so, als hätte sich da in den letzten zwei, drei Stunden nichts bewegt, deswegen bleibe ich kurz bei meiner Einstellung, wie ich sie noch heute Nachmittag hatte – haben eines gemeinsam, meine Damen und Herren, nämlich dass sie abgesehen vom Inhaltlichen von einer Vorgangsweise zeugen, die zu Entwicklungen geführt hat, die kritisierbar sind, um es vorsichtig auszudrücken, und die bei manchen äußerstes Befremden hervorgerufen haben.

Bleiben wir zunächst beim ersten Punkt, beim Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, wie es so schön heißt, also der Zusammenführung aller Fördermaßnahmen. An sich ist das eine begrüßenswerte Idee. Es handelt sich jedoch um jahrzehntelang gewachsene Förderpraktiken – egal, ob man die jetzt kritisiert oder nicht –, in die verschiedenste Institutionen eingebunden sind, die man in Zukunft überhaupt nicht hört und brauchen wird und deren Erfahrungen man sich nicht anhört. Wozu wird das führen? Letztlich wird es auf Grund dieser Vorgangsweise zu – sagen wir es vorsichtig – fehlerhaften und zum Teil auch ergänzungsbedürftigen Formulierungen kommen.

Kollege Stummvoll hat selbst – ich sage das, weil er gerade hier steht; ich habe mir das während der Ausschussberatungen aufgeschrieben – gesagt: Jawohl, es stimmt, viele Einzelfragen sind noch zu klären! – Wenn Vertreter der Regierungsparteien sagen, dass das nicht der


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