Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 220

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Ich sehe auch nicht ein, warum hier solch große Eile herrschen muss. Damit bin ich bei dem Punkt, der einen als Parlamentarier vielleicht noch mehr ärgern sollte, als das Kollege Heindl zum Ausdruck gebracht hat. Dass die Erste Bank großes Interesse daran hat, dass hiemit juristisch sozusagen etwas "nachgezogen wird" – unter Gänsefüßchen –, woran dort im Sektor schon vorgearbeitet wurde, mag deren Sache sein, aber dass die Parlamentarier und das Parlament, sofern man einem Magazinartikel folgt, sozusagen nichts anderes zu tun hätten, als dem möglichst schnell "nachzugaloppieren", halte ich doch für sehr bedenklich. Im Artikel wird nämlich ein Sprecher der Erste Bank zitiert, der auf die Frage, wie es jetzt weitergehen soll, sagt – ich zitiere –: Der Gesetzentwurf muss vor der Pause kommen; die Dinge sind im Laufen. – Zitatende. Aha, das richtet uns der Sprecher der Erste Bank aus. Das halte ich für problematisch!

Ich sehe nicht ein, dass das mit heutigem Tag so beschlossen werden soll und zu diesen gewichtigen Einwänden nicht einmal ein Gegenargument auf den Tisch gelegt wird. Das sind Sie schuldig, und Sie sollten zumindest versuchen, das nachzuholen. – Ich bin gespannt! (Beifall bei den Grünen.)

21.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Stummvoll. – Bitte.

21.12

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ausschließlich mit der Novelle zum Bankwesengesetz beschäftigen, weil mir diese besonders am Herzen liegt und auch einige Fragen und einige Kritikpunkte aufgeworfen wurden.

Ich möchte zunächst sagen, dass diese Novelle zum Bankwesengesetz aus meiner Sicht eine Stärkung eines wichtigen Teils unserer Geld- und Kreditwirtschaft im internationalen Wettbewerb, vor allem auch mit Blickrichtung auf die Chancen in Osteuropa bringt.

Zweitens bringt diese Novelle einen stärkeren Kundenschutz dadurch, dass über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus eine Einlagensicherung betrieben wird.

Drittens werden hier auch entsprechende internationale Standards berücksichtigt.

Nun zum Vorwurf, der soeben auch von meinem Vorredner erhoben wurde, dass es sich um eine Lex Erste Bank handelt. Ich habe auch in Zeitungsinterviews schon oft gesagt, und zwar als einer, der mit dieser Materie seit Beginn dieses Jahres konfrontiert war und der immer gesagt hat: Ich bin für jede Maßnahme zur Stärkung der dezentralen Sektoren, aber ich bin nicht bereit, in den Wettbewerb der dezentralen Sektoren untereinander einzugreifen!: Ich bin erst dann bereit, diese Novelle zu beschließen, wenn ich von allen dezentralen Sektoren grünes Licht bekomme!

Ich habe das durchgehalten, und ich habe vor dem Ausschuss vom großen Raiffeisensektor grünes Licht erhalten, der erklärt hat, sie seien für jede Unterstützung der dezentralen Sektoren, bei ihnen sei das kein Thema, aber sie seien für diesen Vorschlag. Ich habe Gespräche mit den Österreichischen Volksbanken geführt, die gesagt haben: Uns bringt das Modell nichts, aber wir sind in Verhandlungen mit dem Finanzministerium, im Hinblick auf unsere Gegebenheiten für den Herbst ein Modell zu erarbeiten! Ich habe den Volksbanken jede parlamentarische Unterstützung zugesagt, wenn sie ein solches Modell ausgearbeitet haben.

Herr Kollege Kogler! Ich habe im Hinblick auf meinen eigenen Wahlkreis Wert darauf gelegt, dass auch die Arbeitsgemeinschaft der Regionalsparkassen grünes Licht gibt, und das ganz bewusst, weil ich immer gesagt habe: Ich greife als Gesetzgeber sicher nicht in den Wettbewerb der dezentralen Sektoren ein!

Richtig ist, dass es die Sparkassen unter der Führung der "Ersten" waren, die uns Parlamentarier mit diesem Vorschlag konfrontiert haben. Warum? – Weil sie aus eigener Kraft, aus Eigeninitiative und ohne unsere Hilfe mit dem Haftungsverbund des Sparkassensektors eine


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