Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 224

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zu schaffende Wirtschaftsservice GesmbH wäre. Diese Ergänzung sollte noch im Laufe der Arbeit erfolgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. – Bitte.

21.27

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Da meine Kollegin Schoettel-Delacher bereits in prägnanter Form die Vorteile der Austria Wirtschaftsservice GesmbH kundgetan hat, darf ich mich auf die Einbringung eines Abänderungsantrags beschränken:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Dr. Heindl, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird (Austria Wirtschaftsservice-Gesetz) und das Bundesgesetz vom 13. Juni 1962 über die Verwaltung der ERP-Counterpart-Mittel (ERP-Fonds-Gesetz), das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Bundesgesetz betreffend die Erleichterung der Finanzierung von Unternehmungen durch Garantien der Finanzierungsgarantie-Gesellschaft m.b.H. mit Haftungen des Bundes (Garantiegesetz 1977), das Bundesgesetz über die Errichtung einer Innovationsagentur, das Bundesgesetz betreffend die Arbeitsmarktförderung (AMFG) und das Bundesfinanzgesetz 2002 (... BFG-Novelle 2002) geändert werden (Austria Wirtschaftsservice-Errichtungsgesetz) (1204 der Beilagen), in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (1181 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage (1181 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (1204 der Beilagen) wird geändert wie folgt:

1) Im Art. I lautet der § 2 Abs. 1 wie folgt:

"§ 2 (1) Aufgabe der Gesellschaft ist die Vergabe und die Abwicklung von unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderungen des Bundes sowie die Einbringung sonstiger, im öffentlichen Interesse liegender Finanzierungs- und Beratungsleistungen zur Unterstützung der Wirtschaft."

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Erbringung!

Abgeordneter Hermann Böhacker (fortsetzend): Die Erbringung , nicht Einbringung, Entschuldigung! – Ich bedanke mich, Herr Präsident, dass Sie mich hier berichtigt haben.

"Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenkontrollrechtes mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich unter Berücksichtigung der besondern Bedeutung der Technologie- und Innovationsförderung für die Wirtschaftsentwicklung und Wertschöpfung sowie der Standortsicherung und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen aus. Die Gesellschaft hat das unternehmensbezogene Förderungswesen des Bundes effizient und serviceorientiert zu gestalten."

2) Im Art. I hat der § 3 Abs. 1 zu lauten:

"§ 3 (1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zwölf Mitgliedern. Der Gesellschaftsvertrag hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit das Recht einzuräumen, vier Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, und weiters der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer" – und das kommt neu hinzu –, "dem


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