Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 226

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Es ist dies eine bemerkenswerte Partnerschaft zwischen dem Finanzressort und meinem Ressort. Herr Staatssekretär! In diesem Fall danke ich nicht nur dir, sondern auch dem Herrn Finanzminister! Wir sind hier über manche Eitelkeit und über manche eingefahrene Schiene der letzten Jahre oder Jahrzehnte hinweggekommen, und ich glaube, dass wir damit im Sinne der Wirtschaft dieses Landes etwas Vernünftiges geschaffen haben.

Herr Abgeordneter Kogler! Wenn ich Sie richtig verstanden habe und das Ganze ein Vier-Parteien-Einvernehmen ergeben kann, dann macht mich das im Interesse unserer Wirtschaft umso froher, um nicht zu sagen glücklicher! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Anna Huber. – Bitte.

21.33

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich muss sagen, dass ich bisher weder zu den demokratiepolitischen noch zu den eventuellen EU-rechtlichen Problemen irgendein gewichtiges Gegenargument gehört habe. Mit dem Initiativantrag zum Bankwesengesetz und zum Kartellgesetz wird wieder einmal eine sehr wichtige Gesetzesänderung ohne Begutachtung, sozusagen an den Betroffenen vorbei einfach durchgesetzt. Es bestand keine Möglichkeit zur Stellungnahme, keine Möglichkeit, Bedenken einzubringen, und keine Möglichkeit, Änderungen zu diskutieren. Ich halte das demokratiepolitisch wirklich für einen schweren Schlag! (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt natürlich eine Reihe von Bedenken. Ich nehme wohl an, auch Sie bekommen Briefe und Mails wie zum Beispiel den Brief vom Verein der Primärbanken, der meines Erachtens wirklich sehr ernst genommen werden sollte. Darin wird sehr eindringlich darauf aufmerksam gemacht, wie sich die geplante Gesetzesänderung auf die österreichische Bankenstruktur auswirken könnte und was das eventuell für kleine Institute insbesondere im ländlichen Raum bedeuten könnte. Sie sprechen doch immer wieder davon, welch große Bedeutung der ländliche Raum für Sie hat! Daher frage ich Sie: Was sagen Sie dazu, dass hier ausgeführt wird, dass das zu einer dramatischen Verschärfung der ohnehin bestehenden Nachteile im ländlichen Raum führt? Es gibt dort keine Nahversorger, Postämter wurden zugesperrt, Bezirksgerichte werden geschlossen, und jetzt sollen vielleicht auch noch die so genannten finanziellen Nahversorger verloren gehen. Wollen Sie das wirklich? – Ich habe bisher überhaupt kein Argument dagegen gehört.

Ich betone noch einmal: Ich halte es auf Grund demokratiepolitischer, aber auch auf Grund EU-rechtlicher Bedenken, die schon formuliert wurden, nicht für richtig, dieses Gesetz in dieser Geschwindigkeit und Eile durchzupeitschen. Möglicherweise wollen Sie das Ganze auch am Konsumentenschutzminister Böhmdorfer, der sich ja gewehrt hat, diesbezüglich eine Änderung vorzunehmen, ein bisschen vorbeischwindeln. Wir werden dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen.

Ich darf in diesem Zusammenhang noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Schwemlein, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben, eingebracht im Zusammenhang mit dem Bericht des Finanzausschusses (1204 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (1181 der Beilagen): Austria Wirtschaftsservice-Errichtungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werden ersucht, spätestens bis zum Ende des Jahres 2004 einen Bericht vorzulegen, in dem insbesondere folgende Punkte evaluiert werden:


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