Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 223

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uns, der sich ein bisschen in der Gesundheitspolitik auskennt, weiß ganz genau, dass Präventivmaßnahmen wesentlich sinnvoller, billiger und humaner als irgendwelche Rehabilitationsmaßnahmen sind. Das haben Sie bei diesem Gesetz verabsäumt! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist ja nicht so, dass wir keine guten Ideen gehabt haben. Wir haben diese Forderungen auch sehr lautstark artikuliert. Eine unserer Hauptforderungen ging in die Richtung, dass man jenen Menschen, die in der Nacht arbeiten müssen, ein Zeitguthaben gibt, konkret ein Freizeitguthaben im Ausmaß von 10 Prozent, das man ganz einfach nicht mit Geld abkaufen kann. Dieser Zeitausgleich wird von Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen als wichtige Möglichkeit betrachtet, um die starken Belastungen dieser Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnengruppe abzufedern. Das haben Sie unterlassen, wie viele andere wichtige Positionen auch!

Es ist schon gesagt worden, dass es zu einer Verkürzung der Nachtarbeit auf den Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr – statt von 22 Uhr bis 6 Uhr – kommt. Dadurch ersparen sich die Betriebe natürlich wieder einigermaßen Cash, und das ist natürlich auch im Interesse Ihrer Klientel, Herr Bundesminister Bartenstein! (Abg. Mag. Schweitzer: Ersparen sich einigermaßen was?) Darüber hinaus ist die Definition jener Menschen, die Nachtarbeit leisten, in dieser Gesetzesvorlage so eng gefasst, dass sehr viele nicht in den Genuss dieser gesetzlichen Regelung kommen und damit auch die Vorteile dieses Gesetzes, die ohnehin schon gering sind, auch nicht für sich in Anspruch nehmen können.

Als Sie gesagt haben, es besteht die Möglichkeit oder es ist in diesem Gesetz geregelt, dass es einen Versetzungsanspruch gibt, haben Sie natürlich dazugesagt: entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten. – Na ja, das kann ich auch so formulieren: Wenn es in einem Betrieb keinen guten Betriebsrat gibt, kann man sagen, alles ist fix, nichts ist möglich!

Darüber hinaus haben Sie es auch verabsäumt, einen Kündigungsschutz einzuziehen, der jene Personen schützt, die aus persönlichen Gründen, aus familiären Gründen nicht in der Nacht arbeiten wollen. Weitere wichtige Rahmenbedingungen wie Transportmöglichkeiten und warme Speisen finden ebenfalls keinen Eingang in dieses Gesetz.

Meine Damen und Herren! Ich bringe es auf den Punkt: Trotz des Umstandes, dass Nachtarbeit für Männer und Frauen gesundheitsgefährdend und schlecht ist, dass man sich ein Leben lang nie an diese verkehrte Arbeitszeit gewöhnen kann und dass das Zusammenleben in der Familie, mit Partnern, mit Freunden sowie das Teilnehmen am gesellschaftlichen Leben erschwert wird, haben Sie vor, nur eine ganz kleine Minimallösung herbeizuführen. Sie denken nicht daran, Nachtarbeit so zu gestalten, dass die schweren gesundheitlichen Folgen abgefedert werden. Das interessiert Sie nicht, Sie ziehen sich aus Ihrer sozialen Verantwortung. Sie haben kein soziales Empfinden für die Kolleginnen und Kollegen, die in der Nacht arbeiten müssen. Die KollegInnen werden Ihnen das sicherlich nicht vergessen! (Beifall bei der SPÖ.)

21.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Haupt. – Bitte.

21.30

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zur Bundessozialämterreform noch einige kleine Randbemerkungen machen. Ich möchte nicht Kollegin Haidlmayr oder den Behindertenorganisationen in Österreich etwas von ihrem Ruhm streitig machen, aber ich glaube, es sollte der Ordnung halber auch festgestellt werden, dass ich am 24. Oktober 2000, als ich mein Amt angetreten habe, eine Situation vorgefunden habe, in der die Länder bereits weitestgehend die Schließung der Bundessozialämter mit dem Bund vereinbart hatten und daher nur mehr die Diskussion über die Neuordnung in diesem Bereich angestanden ist. (Abg. Silhavy: Die Diskussion über die Frau Sickl!)

Das Rad der Zeit wurde nicht zurückgedreht, sondern die Verhandlungen konnten dankenswerterweise durch die Unterstützung der angesprochenen Kreise – angefangen von den Behindertenorganisationen über sehr viel Unterstützung von außerhalb bis hin zur vor allem sehr guten und wirklich unterstützenden Mitarbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, allen voran


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