Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 57

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In Art. 1 Z 4 der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 (§ 17 Abs. 13 Z 2 des Bundesministeriengesetzes 1986) wird der Ausdruck "Land- und Forstwirtschaft, Gewässerschutz und Umwelt" durch den Ausdruck "Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft" ersetzt.

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Wir, meine Damen und Herren, Hohes Haus, werden unsere Aufgabe als Regierungspartei umfassend und mit großer Verantwortung wahrnehmen. Wir werden uns den Herausforderungen stellen und die notwendigen Veränderungen treffen. (Abg. Oberhaidinger: Warum habt ihr es 14 Jahre nicht gemacht?) Daran werden weder Sie, Herr Dr. Van der Bellen, noch Sie, Herr Dr. Gusenbauer, uns hindern können.

Herr Dr. Gusenbauer! Wenn Sie Ihre aggressiven Schübe weiterhin pflegen so wie bisher, dann kann es ohne weiteres sein, dass einmal ein Magazin oder eine Zeitung – vielleicht erst in zehn Jahren – nicht vom Dr. Gusenbauer schreiben wird, sondern vielleicht vom "Dr. Gruselbauer". (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Graf und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter! Nach § 58 der Geschäftsordnung steht es mir zu, diese tatsächlichen Berichtigungen spätestens nach Schluss der Debatte über den Verhandlungsgegenstand vornehmen zu lassen. Ich mache von diesem § 58 Gebrauch und bitte Sie am Schluss der Debatte um die tatsächliche Berichtigung. (Abg. Öllinger: Na super!)

Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Morak. – Bitte. (Abg. Schwemlein: Hoffentlich kommt jetzt etwas Besseres! – Abg. Oberhaidinger: Wir werden uns zurückhalten!)

12.24

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mit meinem Redebeitrag auf meine Koordinationsfunktion eingehen, die ich im Rahmen der Bundesregierung übernommen habe, und zwar vorerst auf die Koordinationsfunktion im kulturellen Bereich. (Abg. Oberhaidinger: Steht er unter Naturschutz?)

Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, sind die Kulturagenden der Bundesregierung auf drei verschiedene Ressorts aufgeteilt (Abg. Dr. Mertel: Warum hat man die nicht zusammengefasst?)  – darf ich darauf antworten? (Abg. Dr. Mertel: Bitte!)  –, und wir haben uns im Rahmen dieser Kompetenzbereinigung überlegt, diese unterschiedlich aufgeteilten Kompetenzen zusammenzufassen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Wir haben uns dann aus einigen Gründen, die ich Ihnen darstellen möchte, anders entschieden.

Trotz der meiner Meinung nach zu gering dotierten Mittel im Bereich der Auslandskulturpolitik !sind wir einerseits damit konfrontiert gewesen, dass es sehr organisch ist, wie sich die Auslandskulturinstitute in die Arbeit des Außenministeriums eingefügt haben, andererseits ist es uns bei der Ausgliederung der Bundesmuseen vordringlich gewesen, die Arbeit an dieser Ausgliederung in einer wichtigen Umstellungsphase voranschreiten zu lassen und diesen Bereich wegen der Kontinuität in der Ressortverantwortung zu belassen.

Schließlich stehen die zeitgenössische Kunst und die Kunstförderung im Rahmen des Bundeskanzleramtes; gerade im Hinblick auf die Europäische Union schien es uns sinnvoll zu sein – und auch im Hinblick auf die Debatten, die ich seinerzeit mit einigen Kollegen in meiner Laufbahn als Abgeordneter geführt habe –, diese Agenden der Kunst mit den Medien zusammenzufassen und zu verbinden. (Abg. Dr. Wittmann: Es wurde eine Chance vertan!)

Ich glaube, dass in der Vergangenheit die Kompetenzzuordnung von Kunst, Sport und Europa-Agenden nicht ideal war. Ich denke, es hätte einerseits unmenschlicher Arbeitsanstrengung


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