Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 58

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bedurft, dieses Aufgabengebiet zu bewältigen, und andererseits haben viele Künstler auch darunter gelitten, weil sie gemeint haben, sie kämen bei dieser Herausforderung, die der ehemalige Staatssekretär auf sich genommen hatte, zu kurz. (Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger. )

Über diese Aufteilung der wesentlichen Kulturkompetenzen auf drei Ministerien wurde nun eine Koordinationskompetenz erstellt. Wenn Sie sich erinnern und in den Redebeiträgen nachlesen, die ich hier im Nationalrat abgegeben habe, dann werden Sie sehen, dass ich nie kritisiert habe, dass die Kunstkompetenzen im Bundeskanzleramt waren, sondern dass es mir in dieser Kritik eher immer um eine Koordination und den Wegfall von Doppelgleisigkeiten in den verschiedenen Ministerien, die sich mit ein und derselben Sache beschäftigt haben, ging.

Ein zukunftweisendes Modell scheint mir auch die Koordinationskompetenz im Telekommunikationsbereich zu sein. Aufbauend auf den bereits im Bundeskanzleramt bestehenden Agenden werden im Beirat für Internet und neue Medien unter der Leitung des Verfassungsdienstes verschiedenste Agenden, die momentan in unterschiedlichen Ressorts wahrgenommen werden, im Hinblick auf die rasante Entwicklung im Bereich der neuen Medien zusammenfassend wahrgenommen werden müssen.

Ich nenne in diesem Zusammenhang etwa den im Bundeskanzleramt angesiedelten Datenschutz, das in die Kompetenz des Justizministeriums fallende Urheberrecht und die beim Innenministerium liegende Strafverfolgung im Bereich der neuen Medien, den Jugendschutz im Generationenministerium, die Medienerziehung im Unterrichtsministerium. Wir meinen, dass unter Ausnützung des schon bestehenden Know-hows auf dieser Ebene eine einheitliche Linie der Bundesregierung entwickelt werden sollte.

Darüber hinaus soll auf der Ebene des Bundeskanzleramtes unter Einbindung der im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie angesiedelten Frequenzbehörde, die die entsprechenden technischen Möglichkeiten beisteuern wird, jene unabhängige Institution für Telekommunikation, Informationstechnologie und Medien eingerichtet werden, die unter dem Namen "Medienbehörde" der Tendenz des Zusammenwachsens unter dem Stichwort "Konvergenz", die im Augenblick nach dem Vorbild der Federal Communication Commission in den USA stattfindet, entgegenkommt.

Abschließend: Aus meiner Sicht ist das neue Bundesministeriengesetz ein wesentlicher Schritt vorwärts im Hinblick auf eine Kompetenzbereinigung im Bereich des Bundes. Es signalisiert, dass nach vielen Jahren der vergeblichen Bemühungen um eine Zusammenführung an sich nahe liegender Kompetenzen wie etwa Straße und Schiene – das ist heute schon angeklungen –, aber auch im sekundären und tertiären Bildungsbereich, ein neuer Ansatz gefunden wurde.

Ich erinnere nur daran, dass auch schon Mag. Viktor Klima immer wieder eine Kompetenzbereinigung ins Spiel gebracht hat. Als es dann im Rahmen der Koalitionsverhandlungen so weit war, hat sich da jedoch einiges mehr gespießt, als wir angenommen haben.

Umso mehr scheint es mir ein positives Signal zu sein, dass in der nunmehrigen Bundesregierung in einigen Bereichen wesentliche Zusammenführungen und Verbesserungen möglich geworden sind. – Ich danke Ihnen schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Nürnberger gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 9 Minuten. – Bitte.

12.30

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die von Herrn Abgeordnetem Donabauer als beeindruckend bezeichnete Regierungserklärung sowie das Regierungsprogramm wurden in den letzten Tagen und Wochen von den Experten der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer nach allen Richtungen hin analysiert und abgeklopft; Berechnungen wurden angestellt. Ich muss leider feststellen, diese Expertisen ergeben ein eindeutiges


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