Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 82

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ablehnen und so manche Abänderungsanträge einbringen werden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kiss. )

Uns ist natürlich schon aufgefallen, dass neben den großen "harten" Punkten, die schon kritisiert wurden – also der Rückfall im Sozialbereich, in puncto Zuständigkeit um 65 Jahre, bei Verkehr und Frauen um 50 oder 30 Jahre –, neben diesen gravierenden Aspekten in diesem Gesetz auch in vielen kleinen Dingen wirkliche Unklarheit besteht.

Dem haben auch unsere Fragen im Ausschuss gegolten. Wir haben im Verfassungsausschuss zum Beispiel den dort anwesenden Herrn Staatssekretär wegen der Zuständigkeiten und ihrer Kompatibilität mit den EU-Bereichen gefragt. Und ich möchte durchaus anerkennen, dass der Herr Staatssekretär uns die versprochene Antwort auf Punkt und Beistrich übermittelt hat, so wie er es zugesagt hat. Unsere Frage war aber – das gebe ich zu – eigentlich nicht davon bestimmt, dass wir es nicht gewusst hätten oder wissen wollten, sondern unsere Frage war natürlich ein Testballon, um zu sehen, ob man sich bei der Erstellung dieses Gesetzes, beim Zusammenklauben der Zuständigkeiten wirklich den Kopf darüber zerbrochen hat, wie das in der EU geregelt ist, und dann eine dementsprechende Ordnung hineingebracht hat, oder ob man es nicht getan hat! (Abg. Kiss: Was ist Ihre Antwort, Kollege Schieder?) Oder ist es eher so – was auch legitim ist –, dass die Ressorts und ihre Zuständigkeiten maßgeschneidert auf die jeweiligen Personen aufgeteilt wurden?

Es scheint eher so gewesen zu sein, dass es nicht die EU-konforme Übersichtlichkeit oder eine allgemeine Übersichtlichkeit, sondern das Zurechtschneidern auf Personen gewesen ist. Das ist legitim! Ich möchte nur als kleine Fußnote anmerken: Wenn ich den raschen Wechsel von Personen, der gerade stattfindet, extrapoliere, dann werden Sie mit der Änderungsschneiderei nicht nachkommen. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.)

Sie müssten – und das möchte ich mit allem Ernst sagen – natürlich auch noch einberechnen, dass all diese Änderungen nicht nur Schwierigkeiten für die Debatte in diesem Hohen Hause bedeuten, nicht nur eine Frage der Zuständigkeiten von Ministern sind, sondern dass sie auch bedeutsam für die Bevölkerung dieses Landes und da natürlich für die Beschäftigten sind, denn es ist auch für Beschäftigte nicht einfach, einen Tag da hinzugehören, am nächsten Tag wieder dorthin. Das ist etwas, was man nicht außer Acht lassen sollte!

Für gravierend halte ich es allerdings, dass es für den Staatsbürger nun nicht mehr möglich ist, sich aus dem Bundesministeriengesetz über die Kompetenzverteilung zwischen den Bundesministerien zu informieren. Dies ist nicht nur durch die Unübersichtlichkeit des Gesetzes unmöglich, sondern auch dadurch, dass die Verteilung der Angelegenheiten nach dem Teil II der Anlage zum Bundesministeriengesetz äußerst unsystematisch geworden ist. Teilweise sind darin Angelegenheiten, die Bundesministerien zu erledigen haben, gar nicht genannt, teilweise sind sie nur beispielhaft angeführt, wieder andere geben neu entstandene Sachbereiche nur teilweise wieder.

Die Erlassung eines völlig neuen Bundesministeriengesetzes, das die tatsächliche Aufgabenverteilung der Ressorts widerspiegelt, das übersichtlich und verständlich ist, ist daher dringend erforderlich.

Da wir gesagt haben, dass wir konstruktiv sein werden in jenen Punkten, in denen es sich vielleicht auszahlt, sagen wir hier nicht einfach nur Nein, sondern bringen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen betreffend den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 85/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und andere Bundesgesetze geändert werden (Bundesministeriengesetz-Novelle 2000) (42 der Beilagen)


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