Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 104

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Debatte ein. Die Redezeit beträgt einheitlich 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte.

15.13

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe mir die Anfrage und auch die Antwort genau angesehen und muss sagen, sie ist eigentlich sehr vollständig ausgefallen. Trotzdem teile ich die Betroffenheit des Herrn Kollegen Öllinger. Normalerweise macht man eine Anfragebesprechung, wenn man mit den Antworten nicht zufrieden ist, wenn sie nicht ausreichend sind. Sie haben aber hier die Vorgeschichte über dieses Geschäft oder dieses vermeintliche Geschäft noch einmal ganz klar dargelegt, und ich sage, es ist das Ihr legitimes Recht, und ich sage auch, dass ich froh bin, dass dieses Geschäft so nicht zustande kam.

Aber der Verwaltungsrat hat sogar die Bestellung der Vorstände bis zum Vorliegen eines externen Gutachtens aufgeschoben, und dieses externe Gutachten von der Firma Price Waterhouse sagt klar, dass es keine Gesetzesverstöße, keine Verletzung der Sorgfaltspflicht gegeben hat, dass rechtmäßig gehandelt wurde. Aber – und das sage ich auch ganz deutlich – der sachlich zuständige Vorstand für Finanzen im AMS, Herr Mag. Böhm, hat zwar nicht die Sorgfaltspflicht verletzt, aber er ist schon sehr sorglos, sehr locker-lässig und vor allem sehr vertrauensselig mit der Sache umgegangen.

Und jetzt komme ich zum Rechtsanwalt Dr. Fichtenbauer. Meine Damen und Herren! Ich habe eine völlig andere Vorstellung von einer rechtsfreundlichen Vertretung. Das darf keinesfalls ein Vorbeiagieren am Auftraggeber heißen, so wie es geschehen ist, und ich zitiere hier wörtlich: Soweit ein Anwalt mit der Abwicklung einer Angelegenheit betraut wird, wird sich der Vorstand grundsätzlich darauf verlassen dürfen, dass dieser seine übernommenen Aufgaben pflichtgemäß und sorgfältig erfüllt.

Meine Damen und Herren! Das würde ich auch meinen. Allerdings wundert mich spätestens seit dem Redebeitrag des Herrn Kollegen Öllinger nichts mehr, denn in dem Dunstkreis, in dem dieser Herr Rechtsanwalt angesiedelt ist, muss man dafür Sorge tragen, dass die anderen – ich zitiere – "auf die Schnauze fallen".

Eine Schlussfolgerung aus der ganzen Sache: Beim festgestellten Sachverhalt können – ich sage es noch einmal – weder strafrechtlich relevante Verhaltensweisen noch vermögensrechtliche Nachteile für das Arbeitsmarktservice festgestellt werden. Allerdings haben sich Mängel in der Kooperation und Kommunikation sowie in der Vorbereitung und Dokumentation von Rechtsgeschäften, im Besonderen im Zusammenhang mit den Liegenschafts- und Veranlagungsgeschäften, gezeigt. Es sind daher Vorkehrungen nötig, um diese Unzukömmlichkeiten abzustellen.

Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Jetzt frage ich Sie: Laut Regierungsübereinkommen stehen uns Änderungen beim AMS ins Haus. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um künftig solche Pannen zu vermeiden?

Einer Zeitung entnehme ich – Herr Kollege Öllinger hat das auch bestätigt –, dass Dr. Fichtenbauer angeblich nicht mehr für das AMS tätig ist. Wenn das zutrifft, ist es gut, wenn es nicht zutrifft, werden Sie dafür Sorge tragen, dass er das AMS künftig nicht mehr schädigen kann? Und wie sieht es mit seinem in Rechnung gestellten Honorar in der Höhe von 290 000 S aus? Das Geschäft kam nicht zu Stande. Wird dieses Honorar fließen? Und wenn das AMS jetzt klagt – ich denke, es wird klagen müssen –, werden Sie Einfluss darauf nehmen, dass es eine bessere rechtsfreundliche Vertretung gibt als bisher? (Beifall bei der SPÖ.)

15.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaugg. Er hat das Wort für 5 Minuten.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite