Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 105

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15.17

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es erinnert an dunkle Zeiten, wenn hier der Abgeordnete Öllinger beginnt, regelrecht ein Scherbengericht über einen öffentlichen Rechtsanwalt in Österreich zu halten und ihm zum Vorwurf macht, er hätte im Parteischiedsgericht der FPÖ ein Mandat.

Jetzt frage ich den Kollegen Öllinger allen Ernstes: Sollte es also für alle den Freiheitlichen nahe stehenden Personen in den freiberuflichen Bereichen ein Berufsverbot in Österreich geben, oder sollte es ein Vereinsverbot geben, oder woran denkt er? Ich bedauere es auch außerordentlich, lieber Kollege Öllinger, dass sich deine Sichtweise im Rahmen des Arbeitsmarktservice ausschließlich verengt auf die rechtliche Beratung eines Einzelnen und du dabei vergisst, dass die Hauptsorge eigentlich dem Arbeitsmarktservice in Summe gelten müsste.

Wenn Frau Kollegin Reitsamer meint, es wären keine vermögensrechtlichen Nachteile eingetreten, muss ich dem widersprechen, denn durch die dilettantische Vorbereitung des Verkaufs und des deshalb jetzt nicht zustande gekommenen Verkaufs erwächst zumindest ein Zinsennachteil, erwachsen Kosten, die nicht entstanden wären, hätten die dort verantwortlichen Geschäftsleiter – und dafür sind sie bestellt – den Verkauf auch ordnungsgemäß vorbereitet. Das wäre ehrlich und offen dazu zu sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Und wenn Sie hier von Dunstkreisen und Ähnlichem sprechen, muss ich wirklich sagen: Wehret den Anfängen! Was ist da los? Was ist mit Ihnen geschehen? – Sie haben ein tiefrotes Arbeitsmarktservice in dieser Republik installiert, das rein nach parteipolitischen Gesichtspunkten besetzt ist. Wenn schon der Verkauf einer Immobilie zu Schwierigkeiten führt, was zwar strafrechtlich keinen Tatbestand darstellt, aber gesellschaftsrechtliche beziehungsweise monetäre Nachteile hat, wobei es "nur" um 90 Millionen Schilling geht, möchte ich doch fragen, wie das bei den Lehrlingsprojekten ist, die in Summe 2,7 Milliarden Schilling beinhalten.

Da fällt mir unter anderem wieder einmal die Sache Euroteam ein oder einzelne Projekte, die durchgeführt wurden, von deren Erfolg wir bis dato nichts hörten, die lediglich viel Geld gekostet haben. 2,7 Milliarden Schilling! Frau Minister außer Dienst Hostasch! Sie wissen das, und Sie haben nicht umsonst den Rechnungshof gebeten, einmal nachzuschauen, was dort wirklich los ist.

Ich glaube, dass man letztlich nicht den, der beauftragt wird, Rechtsgeschäfte durchzuführen, an den Pranger stellen und für alles verantwortlich machen sollte. Er hat im Rahmen seiner Auftragstätigkeit die entsprechenden Arbeiten durchgeführt und konnte nur jene Maßnahmen umsetzen, die ihm auch mitgeteilt wurden.

Dass es da private Gespräche gibt und Ähnliches mehr: Bitte, wo ist da ein Nachteil für das Arbeitsmarktservice entstanden? Ich meine, er, der Jurist, hat einen beruflichen Nachteil, denn er war meiner Information zufolge Rechtsberater des Arbeitsmarktservice, was er nun nicht mehr ist. Das heißt, der einzige Leidtragende in diesem Zusammenhang ist jener Anwalt. Ein bisschen mehr Fairness, Frau Reitsamer, und kein Scherbengericht über einen Freiberufler, der täglich sein Brot verdienen muss mit seiner Rechtstätigkeit, würde ich meinen.

Noch ein Appell an meinen Kollegen Öllinger: Wir sollten uns wirklich vertiefen in das Arbeitsmarktservice. Aber er hat, glaube ich, ja ein entsprechendes Honorar bekommen, das ist abgerechnet worden. Provisionen konnten nicht fließen, in keine Richtung, weil der Verkauf bis heute nicht stattgefunden hat. Da gebe ich Ihnen völlig Recht, dass man darauf hätte achten sollen, dass eine Bonitätsprüfung erfolgt, dass man eine Garantie hineinnimmt. Aber da ist meiner Meinung nach der Anwalt vielleicht nicht der richtige Ansprechpartner, sondern in erster Linie die Geschäftsführung des Arbeitsmarktservice.

Aber wir haben es ja erlebt, als wir die Herrschaften als Auskunftspersonen im Rechnungshofunterausschuss geladen hatten. Sie waren auch in diesen Bereichen nicht sehr sattelfest. Da werden wir noch viel zu tun haben. Und der einzige vermögensrechtliche Schaden, der entstanden ist, ist der, dass der Verkauf nicht bereits vor einem halben Jahr oder vor einem Jahr


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