Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 130

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke! – Damit sind die tatsächlichen Berichtigungen abgewickelt. (Beifall bei der SPÖ für die das Rednerpult verlassende Abg. Schasching. )

Ich gebe jetzt noch bekannt, dass darüber hinaus verlangt wurde, in zwei Fällen das Wort zu einer persönlichen Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigungen zu erteilen, und zwar wurde dieses Verlangen gestellt vom Herrn Abgeordneten Öllinger und vom Herrn Abgeordneten Großruck.

Soweit ich mich erinnern kann, ist in keinem Fall im berichtigten Sachverhalt auf den Vorredner in einer Art und Weise Bezug genommen worden, die eine persönliche Erwiderung zwingend machen würde. Gerade in der heutigen Präsidialsitzung ist wieder gesagt worden, dass die Bestimmung hinsichtlich der persönlichen Erwiderung streng zu handhaben ist. Dabei bleibe ich, und daher erteile ich keine weiteren Wortmeldungen mehr in diesem Zusammenhang.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen, und ich lade Kollegen Prinzhorn ein, mit diesen zu beginnen, damit wir nicht während des Abstimmungsvorganges den Vorsitz wechseln müssen.

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (den Vorsitz übernehmend): Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 in 42 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Martin Graf und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner hat Herr Abgeordneter Dr. Kostelka mehrere Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Schließlich liegen zwei Verlangen auf namentliche Abstimmung von jeweils 20 Abgeordneten vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen, den Verlangen auf getrennte Abstimmung beziehungsweise den verlangten namentlichen Abstimmungen betroffenen Teilen, und zwar der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Ziffer 1 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen, der sich auf Artikel I Ziffer 2 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


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