Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 140

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bis zu Konzentrationslagern in den Wüsten Mesopotamiens. Sie führten zu einer raschen Vernichtung der Armenier. Frauen, Kinder, alte Menschen wurden auf Todesmärsche geschickt, zwei Drittel der Armenier des Osmanischen Reiches wurden innerhalb von zwei Jahren ermordet. Man spricht von ungefähr 1,5 Millionen Menschen, die damals ums Leben kamen.

Der Völkermord an den Armeniern war allerdings keine, wie türkische Regierungen in der Folge immer wieder darstellten, Reaktion auf armenische Provokationen, sondern es war eine Reaktion auf die militärischen Katastrophen des Ersten Weltkrieges und natürlich auch eine Etappe innerhalb der türkischen Nationalrevolution.

Ich denke, wir sollten uns im Menschenrechtsausschuss dieser Frage genauer annehmen. Ich habe schon darauf hingewiesen: Österreich war damals mit der Türkei verbündet. Es geht auch um diese Gedenktage; am 24. April des Jahres 2000 jährt sich dieser Völkermord zum 85. Mal. Ich denke, dass es notwendig ist, dass wir mit unserer Geschichte wahrhaft umgehen können. Wir alle wissen, dass nur jene Völker, die auch mit ihrer Geschichte ehrlich umgehen, eine demokratische und ehrliche Zukunft haben. Ich meine, dass wir uns gerade in der jetzigen Situation auch dieses Themas annehmen sollten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.59

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich kann mich im Wesentlichen den Ausführungen der Kollegin Jäger nur anschließen und möchte an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, wie froh ich darüber bin, dass wir uns im Verfassungsausschuss dazu durchgerungen haben, dass eben dieser Verfassungsausschuss letztendlich der an sich unzuständige Ausschuss ist und wir diesen Fehler, nämlich die Zuweisung an einen unzuständigen Ausschuss, jetzt reparieren, indem wir diese Materie dem Menschenrechtsausschuss, für dessen Einsetzung auch die Freiheitliche Partei sehr lange eingetreten ist und der nunmehr etabliert wurde, zuweisen und dort eine ausgiebige Diskussion – und zwar hoffentlich nicht nur über dieses spezielle Thema, sondern generell über die Menschenrechte – abführen.

Es wäre an sich traurig gewesen, hätten wir diese menschenrechtlich relevante Materie im Verfassungsausschuss enderledigt, denn wir hätten dem Menschenrechtsausschuss in Wirklichkeit keinen guten Dienst erwiesen, wenn gerade die erste dafür in Frage kommende Materie, die hier im Hohen Hause behandelt wird, seit es diesen Ausschuss gibt, nicht dem richtigen Ausschuss zugewiesen worden wäre.

Überhaupt glaube ich, dass die Themenpalette viel breiter gesteckt werden soll, wenn es um Menschenrechte geht. Wir Österreicher kehren nämlich – und davon kann man vielleicht auch auf die Gründe schließen, warum die internationale Reputation Österreichs etwas leidet – nie vor der eigenen Haustüre, sondern beschließen Resolutionen etwa betreffend Menschenrechtsverletzungen in Asien – je weiter entfernt, umso freudiger beschließen wir diese Resolutionen.

Meiner Ansicht nach müssen wir auch die Menschenrechtsverletzungen, die sowohl in der Vergangenheit als auch heute in der unmittelbaren Umgebung Österreichs geschehen, viel stärker in den Mittelpunkt rücken. So sollten wir in diesem Zusammenhang verstärkt etwa auch eine breite Diskussion über den Genozid an den Sudetendeutschen in den Gebieten der ehemaligen Tschechischen Republik führen, ebenso über andere Materien. Diese Materie soll und kann man nicht weit genug fassen, insbesondere wenn es um die unmittelbare Umgebung Österreichs geht.

Wir müssen in Österreich auch damit aufhören, bei Menschenrechtsverletzungen mit zweierlei Maß zu messen, wie es allzu gern auch im befreundeten Ausland betrieben wird. (Abg. Öllinger: Haben Sie gesagt: "Genozid an den Sudetendeutschen"?) Wir müssen aufpassen, dass wir nicht in den gleichen Fehler verfallen.


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