Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 183

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21.20

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht zum ersten Mal diskutiert das Hohe Haus über Telekommunikation. Das Gesetz wurde in einer langen Sitzung im Juli 1997 beschlossen. Dieses Gesetz wurde gegen unsere Stimmen beschlossen, und deshalb dringen wir darauf, dass es novelliert wird. Dass das dringend notwendig ist, beweisen über 420 Bürgerinitiativen und sogar auch die Unterschriften von, wie ich glaube, an die 55 Abgeordneten unter einer Petition zum Thema Mobilfunk.

Der Inhalt unseres Novellierungsvorschlages, der Gegenstand der ersten Lesung ist, deckt sich größtenteils mit dieser Petition Mobilfunk, die von Abgeordneten und inzwischen auch von Tausenden von Unterschriftsträgern unterstützt wird und die vor allem auch von allen UmweltanwältInnen in Österreich, von Kommunen und in Zukunft auch von Ländern getragen wird.

Die Deregulierung in diesem Bereich treibt täglich neue Blüten. Ich kann jetzt nur einen brandaktuellen Beispielsfall von heute aufzeigen: In der Nähe von Klosterneuburg wird mehr oder weniger in einer Husch-Pfusch-Aktion in Wildwestmanier auf einem bestehenden Masten ohne entsprechende vertragliche Regelung mit der Gemeinde ein Richtfunk installiert. Auf Intervention einer betroffenen Anrainerin werden die Arbeiten eingestellt. – Das ist an der Tagesordnung! Das ist täglicher Missbrauch von Möglichkeiten, die das Telekommunikationsgesetz zum Teil einräumt. Und gegen diesen Missbrauch wollen wir antreten! Darum dringen wir darauf, dass das, was 1997 beschlossen wurde, einer geordneten, bürgernahen, gesundheits- und vorsorgewertorientierten Gesetzgebung weicht.

Ich hoffe, dass dieser Gesetzesantrag bald auch Gegenstand von Ausschussverhandlungen und Ausschussbeschlüssen sein wird. Denn dass das wirklich dringend notwendig ist, beweisen auch verschiedene andere Grenzwertdiskussionen in unseren Nachbarländern. Italien ist bei weitem besser gestellt als Österreich. Dort wird die Bevölkerung in größerem Ausmaß geschützt. Und es darf auch in Österreich nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Der Salzburger Vorsorgegrenzwert hat Gesamtgültigkeit zu erhalten.

Deshalb ersuche ich, dass die Verhandlungen so früh wie möglich aufgenommen werden und die Novellierung möglichst bald stattfindet. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

21.23

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu diesem Antrag der Grünen ist festzuhalten, dass dieser mehr oder weniger zwei Zielrichtungen hat, einerseits die Herabsetzung der derzeitigen Grenzwerte und andererseits die Einbeziehung – wie es so schön heißt – unzumutbarer Belästigung und die Ausweitung der Nachbarrechte als Kriterien im Genehmigungsverfahren.

Hohes Haus! Dazu ist festzuhalten, dass einerseits die Grenzwerte der WHO als durchaus ausreichend erscheinen. Wenn man die geforderten Grenzwerte umlegen würde auf die Verwendung der Handys, nämlich die Forderung, die die Grünen auch in ihrem Antrag erhoben haben, dann würde das bedeuten, dass man das Handy beim Telefonieren ungefähr zehn Meter weit weg vom Körper halten müsste! Das wird sich irgendwie nicht machen lassen! – Trotzdem ist natürlich die Sorge zu akzeptieren.

Kollegin Moser! Außerdem weicht die Formulierung, dass eine Gefährdung mit hoher Sicherheit ausgeschlossen sein muss, die bisherige Regelung auf. Denn jetzt heißt es in § 67 Absatz 2: "Der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen muss gewährleistet sein." – Und diese Formulierung ist stärker als jene ihn Ihrem Vorschlag!

Des Weiteren verlangen Sie, dass gewidmete Frequenzentgelte für Forschungsförderung verwendet werden sollen. – Dies entspricht nicht den EU-Richtlinien, denn im "Telecom-Review"


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