Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 184

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von 1999 ist festgehalten, dass Frequenzentgelte ausschließlich zur Verbesserung einer effizienten Nutzung verwendet werden dürfen.

Hohes Haus! Noch eine Anmerkung: Das Verlangen, über jeden Antrag eine Augenscheinverhandlung durchzuführen, mag durchaus Sympathien gewinnen. Bei 9 500 Sendeanlagen in Österreich ist aber selbstverständlich auch die Frage der Kosten und des Verwaltungsaufwandes in Betracht zu ziehen. Das muss bei der Verhandlung im Ausschuss über diesen Antrag berücksichtigt werden.

Bei der Diskussion über die zweite Telekom-Novelle haben wir uns ja mit den Parteienrechten sehr intensiv auseinander gesetzt – Kollegin Moser, das wissen Sie! Wir haben auch eine Entschließung gefasst und die Landeshauptleute aufgefordert, dass sie zum Beispiel im Bereich der Bauordnung, des Landschaftsschutzes und des Naturschutzes, wo sie die Möglichkeit hätten, entsprechende Richtlinien erlassen und so entsprechende Möglichkeiten schaffen. Der damalige Verkehrsminister Einem hat dieses Ersuchen an die Landeshauptleute gerichtet. Bedauerlicherweise hat es diesbezüglich keine landesgesetzlichen Regelungen gegeben. Das ist eigentlich eine sehr unangenehme Angelegenheit!

Ich halte allerdings für die Sozialdemokraten fest, dass im Hinblick auf die Entwicklung neuer technischer Standards wie etwa UMTS und anderer möglicher Dienste auf Grund neuer Technologien selbstverständlich ein Weg gefunden werden muss, um einerseits die Chancen Österreichs im Zusammenhang mit der weiteren technischen Entwicklung vom Standort und von der Wirtschaftlichkeit her zu nutzen, andererseits natürlich aber auch den Schutz der Bevölkerung nach internationalem Standard, aber vor allem nach dem Stand der heutigen Wissenschaft sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

21.27

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Moser! Der vorliegende Initiativantrag beinhaltet eine teilweise Umsetzung der Mobilfunk-Petition, die im Großen und Ganzen eine durchaus diskussionswürdige Grundlage hat, wobei ich ausdrücklich die Einschränkung "eine teilweise Umsetzung" betone.

Zum Text der Mobilfunk-Petition kann man stehen wie man will. Einiges kann man befürworten, es gibt aber auch einige Punkte, die mir persönlich nicht so gut gefallen. Allerdings wird ein Rahmen vorgezeichnet und werden Anregungen an den Gesetzgeber gegeben, und ich halte das durchaus für ein Thema, das man aufgreifen soll.

Frau Kollegin Moser! Dennoch übertreiben Sie wieder einmal hemmungslos! Mir ist wohl bekannt, dass die Europäische Union in ihrer Richtlinie und auch die Weltgesundheitsorganisation für die Immissionsobergrenze und auch für den Minimalabstand durchaus großzügige Grenzwerte festgesetzt haben. Ich befinde es allerdings nicht für gut, wenn man dermaßen radikale Einschnitte vornehmen und mit einem Initiativantrag diesen Grenzwert auf ein Viertausendfünfhundertstel herabsetzen möchte. Denn Sie können davon ausgehen, dass es, auch wenn man diese hohen Grenzwerte beziehungsweise Höchstgrenzwerte im Moment und wahrscheinlich noch lange Zeit nicht braucht, so zu einem Stillstand im Telekommunikations- und Mobilbereich kommt, und es kann wohl nicht die Intention des Gesetzgebers sein, ein solches Verlangen zu unterstützen. Diesbezüglich bin ich sehr, sehr skeptisch!

Ich glaube, dass in Ihrem Initiativantrag auch einige inhaltliche Fehler unterlaufen sind. Denn wenn Sie beispielsweise in Punkt 4 schreiben, dass ein öffentliches Interesse nur dann vorliegt, wenn die Versorgung der Bevölkerung mit Telefonanschlüssen sonst erheblich beeinträchtigt wäre, dann hätte das logischerweise zur Konsequenz, dass kein weiterer im Wettbewerb zum ehemaligen Monopolisten stehender Betreiber ein Enteignungsrecht nach § 1 in Anspruch nehmen könnte. Und das wäre wohl eindeutig ein Verstoß gegen bestehendes EU-Recht und, wie ich meine, auch ein Verstoß gegen österreichisches Verfassungsrecht.


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