Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 54

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Ich gehe auch noch kurz auf das Weisungsrecht ein. Man muss wissen, dass das Weisungsrecht eine Weisungspflicht beinhaltet und dass es – so wie es Abgeordneter Ofner gesagt hat – ohne Weisung keine Ressortleitung gibt. Das Problem könnte die unkorrekte Weisung sein. (Abg. Dr. Ofner: Die überlebt man eh nicht!) Ich kann Ihnen versichern: Unkorrekte Weisungen sind überprüfbar, nicht zuletzt auch durch das Parlament. Sie sind eingeladen, gerade das Justizressort zu überprüfen, und Sie werden, glaube ich, keinen Anlass finden, diesbezüglich in Zukunft begründete Kritik zu üben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Prinzipiell schließe ich aber mit einer Aufforderung zur Kritik. Was ich heute gehört habe, war zum Teil kritisch, verarbeitbar, zum Teil war es ein bisserl polemisch. Das macht nichts. Wir werden in jeder Kritik das positive Element suchen, und wir werden von dem Standpunkt ausgehen: Je mehr Kritik, umso mehr Ansporn für uns, damit Sie überzeugt werden, dass wir im Ressort Sacharbeit und nicht politische Arbeit leisten. – Danke schön. (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

11.53

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Justizminister! Wir kennen uns ja schon länger von diversen Prozessen. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Jetzt lernen wir einander in völlig neuen Funktionen kennen. Ich persönlich bin gespannt darauf. Sie haben erklärt, Sie werden sich als Verteidiger der Grundwerte des Rechtsstaates präsentieren. Ich wünsche Ihnen viel Glück und mache Sie darauf aufmerksam: Einer der wichtigsten Grundwerte des Rechtsstaates ist die Meinungsfreiheit.

Ich habe Sie als einen Anwalt kennen gelernt, der im Auftrag einer Partei agiert hat, die unter Meinungsfreiheit, auch vor Gericht, nur die Meinung der eigenen Partei verstanden hat. Sicher, Sie haben diese Haltung der Freiheitlichen Partei nicht erfunden, Sie hatten, wie jeder normale Rechtsanwalt, Ihre Auftraggeber. Und das hat auch seine Ordnung so. Aber als Anwalt kann man sich überlegen, welche Aufträge man annimmt, welche man ablehnt, und vor allem kann man sich überlegen, worauf man das Schwergewicht seiner persönlichen und beruflichen Tätigkeit legt.

Wenn ich heute Oppositionspolitiker, die nicht Freiheitliche sind, und Journalistinnen und Journalisten treffe und den Namen Böhmdorfer nenne, dann sagen fast alle – und das ist fast immer ein Volltreffer –: Böhmdorfer habe ich schon erlebt. Es ist darum gegangen, dass ich öffentlich meine Meinung geäußert habe, und sofort bekam ich mit Böhmdorfer zu tun. (Abg. Jung: Sie verwechseln Meinungsfreiheit mit Beleidigung!)

Da war es doch nur logisch, den Herrn Dr. Böhmdorfer für das ORF-Kuratorium zu nominieren, weil er auch dort die Möglichkeit vorgefunden hätte, die freiheitliche Vorstellung von Meinungsfreiheit in die Praxis umzusetzen.

Jetzt ist der ORF von Dr. Böhmdorfer verschont worden, aber weil es in dieser Regierung ein Bewegungsgesetz gibt, das lautet: Vom Regen in die Traufe!, ist halt aus dem Kuratorium die Regierungsbank geworden. Möglicherweise ist das die Höchststrafe für die österreichische Justiz, aber das werden wir erst nach wenigen Monaten endgültig beurteilen können. Ich maße mir hier noch kein endgültiges Urteil an, sondern kann, Herr Dr. Böhmdorfer, nur einiges aus Erfahrung feststellen.

Zum Ersten: Jörg Haider ist der geistige Ziehvater und Ideologe des rechtsextremen Terrorismus, und Dr. Böhmdorfer ist der Anwalt des geistigen Ziehvaters und Ideologen des rechtsextremen Terrorismus, und Letzerem hat das nicht viel genützt. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Dr. Böhmdorfer! Wir haben diese Auseinandersetzung geführt. Wir haben diese Auseinandersetzung bis zum Obersten Gerichtshof geführt, und gegen Ihren – das muss ich sagen –


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