Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 66

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12.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich stelle den Antrag auf Beiziehung des Herrn Bundeskanzlers zu dieser Debatte.

Herr Abgeordneter Pilz hat in seiner Rede eine schwere Anschuldigung gegenüber einem ÖVP-Mitglied beziehungsweise ÖVP-Mitgliedern dieser Bundesregierung erhoben, und zwar in Bezug auf eine staatspolizeiliche Überprüfung des Herrn Justizministers. Ich denke, dass wir, das Hohe Haus hier, das Recht haben, genauso wie der Herr Justizminister, vom Herrn Bundeskanzler eine Antwort auf die von Herrn Abgeordneten Pilz gestellte Frage zu erhalten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Trattner: Das war schlechtes Timing jetzt! – Weitere Zwischenrufe.)

12.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Sie haben den Antrag gehört. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Niemand möge jetzt bitte den Platz verlassen. (Abg. Oberhaidinger bückt sich nach einer Unterlage.) Herr Oberhaidinger! – Ich bitte, die Stimmenzählung vorzunehmen. (Mehrere Abgeordnete versuchen, in den Saal zu gelangen, werden aber wieder hinausgebeten. – Lebhafte Zwischenrufe. – Unruhe im Saal.) 

Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Es sind 89 "Nein"-Stimmen und 63 "Ja"-Stimmen. Der Antrag ist damit abgelehnt, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Trattner: Das war ein schlechtes Timing! – Abg. Fischl: Da sind Sie eingefahren! – Abg. Mag. Haupt: Eine klare Minderheit!)

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Huber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.47

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! (Anhaltende Zwischenrufe. – Unruhe im Saal. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Vielleicht kann ich, wenn sich die Aufregung etwas gelegt hat (Abg. Haigermoser: Wir sind nicht aufgeregt!), auch inhaltlich ein bisschen auf die Worte des Justizministers eingehen und damit ein wenig zur Beruhigung beitragen. (Abg. Haigermoser: Wir sind nicht unruhig!)

Herr Minister! Sie haben kurz die Eckpfeiler Ihrer künftigen Arbeit dargelegt, und ich habe als Konsumentensprecherin meines Klubs mit großem Erstaunen festgestellt, dass Ihnen der Konsumentenschutz – zumindest in diesem Statement – keine Silbe wert war. Da gestern im Bundesministeriengesetz eine sehr willkürliche Aufteilung der Agenden des Konsumentenschutzes in einen Nahrungsmittel- und in einen Nicht-Nahrungsmittelbereich beschlossen worden ist und damit der Nicht-Nahrungsmittelbereich in Ihr Ressort fallen wird, Herr Justizminister, frage ich mich natürlich, wie Sie künftig die Interessen der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten vertreten werden.

Ich halte diese Teilung für außerordentlich problematisch, weil es gerade auf EU-Ebene als richtig, zweckmäßig und sogar unabänderlich betrachtet wurde, die Agenden des Konsumentenschutzes unter eine Generaldirektion zusammenzufassen.

Ich frage Sie nun, Herr Justizminister: Wie werden Sie künftig die Agenden des Konsumentenschutzes auf europäischer Ebene durchsetzen? Und vor allem frage ich mich: Wo bleiben dann die höheren Standards, wie wir sie in Österreich gewohnt sind? Es werden ja der einen Generaldirektion in Brüssel dann plötzlich zwei österreichische Ministerien und zwei österreichische Minister gegenüberstehen, und ich befürchte, dass durch diese Aufsplitterung der Konsumentenschutz auf der Strecke bleibt. (Abg. Böhacker: Das glaube ich nicht! Denken Sie positiv!)

Das ist leider zu befürchten, denn auch das Regierungsübereinkommen enthält erschreckend wenig zum Thema Konsumentenschutz. Es zieht sich leider überhaupt wie ein roter Faden durch das gesamte Regierungsprogramm, dass die Interessen der Menschen grundsätzlich ein


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