Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 31

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1. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich erteile dem Herrn Bundesminister für Finanzen das Wort. – Bitte, Herr Minister.

12.22

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Hochverehrter Herr Bundespräsident! Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundeskanzler! Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Das Budget des Jahres 2000, das ich Ihnen heute vorlegen darf, ist das erste der laufenden Legislaturperiode. Es soll das gesetzliche Budgetprovisorium noch vor dem Sommer ablösen. Mit diesem Budget beginnt die Umsetzung der gemeinsamen Regierungserklärung vom Februar dieses Jahres.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz schwieriger Rahmenbedingungen durch ein drohendes 109-Milliarden-Schilling-Nettodefizit im Allgemeinen Haushalt hat die neue Bundesregierung Handlungsfähigkeit bewiesen und das Budget 2000 in einer Rekordzeit von nur vier Wochen zu Stande gebracht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Verpflichtung zur Budgetkonsolidierung, die Österreich als Folge des Maastricht-Vertrags eingegangen ist, erlaubt uns eine Verschuldung des Bundes von 62 Milliarden Schilling. Das sind 2,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beziehungsweise 1,7 Prozent für den Gesamtstaat.

Der Entwurf für den Bundesvoranschlag 2000 sieht Einnahmen in der Höhe von 726,7 Milliarden Schilling und Ausgaben in der Höhe von 781,3 Milliarden Schilling, somit ein administratives Nettodefizit von rund 54,6 Milliarden Schilling oder 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes vor. Dies deshalb, weil das Maastricht-Defizit im Jahr 2000 nur dann erzielbar sein wird, wenn das administrative Defizit deutlich unter dem Zielwert von 62 Milliarden Schilling liegt. Das ist durch den vorliegenden Entwurf des Bundesvoranschlages gelungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Daher ist davon auszugehen, dass die Verpflichtungen des Bundes aus dem österreichischen Stabilitätsprogramm betreffend das Defizitziel für das Jahr 2000 auch eingehalten werden können. Diese Zahlen setzen auch voraus, dass die Länder, Städte und Gemeinden einen angestrebten Gebarungsüberschuss in der Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes tatsächlich einhalten können. Das ist sicher ein ehrgeiziges, aber durchaus erreichbares Ziel, wenn alle Gebietskörperschaften die ausgabenseitige Konsolidierung ihrer Haushalte auch zur besonderen Priorität erheben.

Ich darf daran erinnern, dass Ausgangspunkt der Betrachtungen die prognostizierten und angesprochenen 109 Milliarden Schilling Nettodefizit waren. Von den Konsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2000 entfallen nun 14,5 Milliarden Schilling auf Ausgabeneinsparungen, lediglich rund 7 Milliarden Schilling werden durch Erhöhungen bei Abgaben und Gebühren, 20 Milliarden Schilling durch Einmalmaßnahmen und 12,9 Milliarden Schilling durch Fondsabschöpfungen erzielt. (Abg. Parnigoni: Erhöhungen! Erhöhungen! Ich höre immer nur Erhöhungen!)

Vergleicht man das Nettodefizit in Prozent des Bruttoinlandsproduktes mit den Defiziten vergangener Jahre, dann ist es letztmalig im Jahr 1974 – im Jahr 1974, meine Damen und Herren – gelungen, den Wert von 2 Prozent des administrativen Budgets 2000 zu unterschreiten. Gemessen in absoluten Beträgen wurde das Nettodefizit des Jahres 2000 letztmalig im Jahr 1982 mit 46,6 Milliarden Schilling unterschritten.

Dieser Weg einer vor allem ausgabenseitigen Sanierung unseres Staatshaushaltes muss in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, muss im strukturellen Bereich verstärkt werden, damit budgetäre Freiräume geschaffen werden können, die für die Finanzierung und die Moder


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