Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 61

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4. Die Bundesregierung wird ersucht, anlässlich des UVP-Verfahrens der Republik Tschechien Unterstützung für einen Temelin-Ausstiegsplan anzubieten.

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Auch hier gilt wiederum: Ich hoffe, dass vor allem die Kollegen der freiheitlichen Fraktion nicht wieder eine Vorstellung des nächsten Umfallers bieten werden. Das ist eine Sache, die sich nicht weiter hinausschieben lässt. Die Verfahrensfrist endet am 30. März, also zu Beginn nächster Woche.

Handeln von Seiten Österreichs tut Not! Bis jetzt hat es noch keine Aussage des Umweltministers dazu gegeben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.32

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die von Frau Abgeordneter Glawischnig eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt; beim ersten ist auch eindeutig ein sachlicher Zusammenhang zum Thema der jetzigen Debatte vorhanden, beim zweiten ist es ein Grenzfall.

Ich würde sagen, da großes Interesse gegeben ist, erkläre ich auch diesen Entschließungsantrag für in Verhandlung stehend. Er steht damit zur Debatte. (Abg. Edlinger: Jetzt weiß ich, was ein "Grenzfall" ist! Wenn es nahe an der Grenze steht!)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Pecher. – Bitte.

14.32

Abgeordnete Mag. Martina Pecher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat des Präsidenten des Rechnungshofes beginnen, der zum Thema "Arbeitsmarktservice: Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt" sagte:

Man sieht zwar die gute Absicht, aber es fehlen jene Zahlen, die eine Gesamtsicht der Situation ermöglichen. – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in der Vergangenheit auch immer wieder das Gefühl gehabt, dass bezüglich Frauenpolitik zwar die gute Absicht da war, es aber an Taten deutlich fehlte. (Abg. Schieder: So wie bei Ihrem Rückzug! Da war auch nur die Absicht da! – Abg. Dr. Puttinger: Es hat sich ja zum Besseren gewendet!) So gab es zum Beispiel ein Anhängsel im Bundeskanzleramt, das sich "Frauenministerium" nannte. Es verfügte aber nicht wirklich über das notwendige Budget, um sich durchzusetzen, und es hatte auch kein Durchgriffsrecht in den einzelnen Ministerien, um jene Frauenpolitik voranzutreiben, die es den Frauen tatsächlich ermöglicht hätte, ihre Position am Arbeitsmarkt zu verbessern. (Abg. Mag. Prammer: Frau Sickl hat im Bundesrat etwas anderes gesagt!)

Ich glaube, dass Frauenpolitik in den Köpfen jeder einzelnen Ministerin und jedes einzelnen Ministers sein muss, damit sie wirklich umgesetzt werden kann. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Trattner. )

Ich möchte nun auf die Kritik des Rechnungshofes konkret eingehen. Wir haben heute schon ein paar Mal das Wort Gender-Mainstreaming gehört. Es ist auch richtig, dass es im Arbeitsmarktservice sowohl Ziele für Männer als auch Ziele für Frauen gab. Aber was ist ein Ziel allein, wenn es nicht auch wirklich an einem übergeordneten Ziel gemessen werden kann? Wenn bezüglich Arbeitsmarktservice vorgesehen ist, dass man 5 000 Männer in Beschäftigung bringen will und auch 5 000 Frauen, so ist das sicherlich ein gutes Ziel, das weiterhilft. Aber wo bleibt das übergeordnete Ziel, damit Frauenpolitik wirklich festgestellt werden kann? Wo bleibt das übergeordnete Ziel, dass zum Beispiel der Anteil der Frauen an der Zahl der unselbständig Beschäftigten wirklich erhöht wird? Wo bleibt das übergeordnete Ziel, dass die Beschäftigungs


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